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Odnungsamtsbestattungen: Kein Geld, kein Grab, kein Name?

Wer in Deutschland mittellos und ohne Verwandte stirbt, wird meist anonym bestattet. Anspruch auf ein Grab mit Namen haben diese Menschen nach Ansicht der Behörden nicht. Die Verbraucherinitiative Aeternitas, Königwinter, fordert, dass Mittellose  (außer sie wünschen es ausdrücklich) nicht mehr anonym bestattet werden.
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Viele Menschen sterben mittellos und ohne Nachkommen - oder haben Hinterbliebene, die erst einmal nicht ermittelt werden können. Dann veranlassen die Ordnungsämter der jeweiligen Gemeinde eine "Bestattung im Wege der Ersatzvornahme", wie es im Behördenjargon heißt. Da Behörden dem Steuerzahler gegenüber zur Sparsamkeit verpflichtet sind, wählen die Ordnungsämter meist die günstigste Lösung: eine anonyme Urnenbeisetzung. Es kommt sogar vor, dass die Ordnungsamtsbestattungen wegen günstigerer Gebühren in anderen, weit entfernten Gemeinden stattfinden.

Die Verbraucherinitiative Aeternitas fordert ein Ende der anonymen Beisetzungen Mittelloser. "Jeder hat ein Anrecht auf ein Grab mit Namen in seinem Heimatort. Die Würde Verstorbener darf nicht vom Portemonnaie abhängig sein", erklärt Geschäftsführer Christoph Keldenich. Es widerspricht den Grundrechten, anonym bestattet zu werden, ohne diesen Willen jemals geäußert zu haben. Auch haben Freunde und zum Zeitpunkt der Beisetzung noch nicht informierte Verwandte ein Recht auf angemessene Trauer an einem namentlich gekennzeichneten Ort. Große Mehrkosten wären damit nicht verbunden. Viele Friedhöfe bieten zum Beispiel Rasengräber mit Namensnennung an. Die Urnen werden wie bei der anonymen Beisetzung auf einer Rasenfläche beigesetzt, die Namen der Verstorbenen jedoch auf Plaketten an einer gemeinsamen Stele oder auf einzelnen, in den Rasen eingelassenen Grabplatten vermerkt. Ebenso geeignet sind gärtnerisch gestaltete Gemeinschaftsgrabanlagen, über die immer mehr Friedhöfe verfügen.

Auch der Rechtswissenschaftler Dr. Dr. Tade Matthias Spranger von der Universität Bonn übt in seinem Buch "Ordnungsamtsbestattungen" Kritik. Der Experte im Bereich Friedhofs- und Bestattungsrecht bemängelt, dass die Wünsche der Verstorbenen zum Beispiel hinsichtlich der Bestattungsform selten bis nie beachtet würden. Des Weiteren kritisiert Spranger das nur auf einem Mindestaufwand beruhende Leistungsniveau und den häufig würdelosen Umgang mit den Verstorbenen. Er hält es für nicht rechtens, wenn Ordnungsämter stets eine Feuerbestattung anordnen. Schließlich setze das geltende Feuerbestattungsrecht für eine Einäscherung den erklärten Willen des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen voraus.
Aeternitas

 

(c) DEGA P&H online, 30.3.12



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