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Bei Grabpflege ist Fachkompetenz gefragt

Das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. in Düsseldorf möchte jetzt bundesweit über seine Mitglieder (Dauer-)Grabpflege anbieten. Es möchte sich damit einen Markt erschließen, für den es allerdings bereits mehr als 4.000 Fachbetriebe in Deutschland gibt: die Friedhofsgärtnereien.
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Der Umgang mit Pflanzen will gelernt sein. Friedhofsgärtner ist ein anerkannter Ausbil-dungsberuf.
Der Umgang mit Pflanzen will gelernt sein. Friedhofsgärtner ist ein anerkannter Ausbil-dungsberuf. BdF
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Die Werbung im Prospekt klingt zunächst gut: „Grabpflege – Auf Dauer in guten Händen“. Gute Dienstleistung kommt aber nicht von guter Werbung, sondern von gutem Wissen und Gewissen. Der Bestatter sollte gut bestatten können, aber Grabgestaltung und Grabpflege gehören weder zu seinen Aufgaben noch sind sie Bestandteil seiner Ausbildung. Selbst wenn sich der Bestatter eines friedhofsgärtnerischen Subunternehmers bedient, ist er als Vertragspartner des Kunden in der Pflicht, die ordnungsgemäße Ausführung der vereinbarten Grabgestaltungs- und Pflegeleistungen zu kontrollieren und bei Problemen Abhilfe zu schaffen. Dem aufgeklärten Konsumenten muss spätestens hier klar werden, wie kritisch das neue Angebot der Bestatter zu sehen ist.

Der Friedhofsgärtner lernt von der Pike auf, wie ein Grab zu gestalten ist. Die Feinheiten der Grabpflege und der Umgang mit möglichen Problemen (Pflanzenkrankheiten, Tierschäden) sind ihm geläufig und als Fachmann versteht er es, diese Probleme versiert zu lösen. Verbindlich sind dabei die „Richtlinien zur gärtnerischen Grabgestaltung- und pflege“ des Bundes deutscher Friedhofsgärtner (BdF), deren Einhaltung nur durch Fachpersonal kontrolliert werden kann. Die Teilnahme an regelmäßigen Fortbildungen ist für Friedhofsgärtner selbstverständlich, damit ist er immer auf dem neuesten Stand.

Das ganz besondere und sensible Produkt „Dauergrabpflege“ als Direkt- oder Vorsorgeleistung wird über eine der 22 Friedhofsgärtner-Genossenschaften und Treuhandstellen im Bundesgebiet abgeschlossen. Diese Einrichtungen blicken auf eine mehrere Jahrzehnte alte Erfolgsgeschichte im Sinne der Kunden zurück. Denn hier wird der vom Kunden einmalig gezahlte Betrag für die gesamte Laufzeit des Vertrages treuhänderisch und seriös verwaltet. Eine Auszahlung an die durchführenden Betriebe erfolgt immer nur in Jahresbeiträgen. Die Dauergrabpflegeeinrichtungen halten sich bei der Verwaltung des Treuhandgeldes an die gemeinsam verabschiedeten „Anlagerichtlinien“, deren Einhaltung durch die Bundesorganisation „ARGE Friedhofsgärtner-Genossenschaften und Treuhandstellen“ kontrolliert wird. Ebenfalls kontrolliert wird die Qualität der vereinbarten Leistungen. Dafür werden eigens ausgebildete Grabkontrolleure eingesetzt. Diese Leistung ist besonders dann wichtig, wenn der Kunde nicht vor Ort wohnt oder die Dauergrabpflege als Vorsorgeleistung nach Eintritt des Todes abgeschlossen wurde. Auch bei möglichen Differenzen zwischen Kunden und Friedhofsgärtnerei hilft die Dauergrabpflegeeinrichtung.

Zur Erfüllung der Kundenversprechen ist somit ein engmaschiges bundesweites Netzwerk entstanden, das Sicherheit und seriöse Kompetenz bietet. Und das in manchen Regionen schon seit fast 100 Jahren. Ganz anders sieht es bei dem System der Bestatter aus: Wer kontrolliert hier die fachgerechte Ausführung der Leistungen? Wer hält eine ordnungsgemäße Geldanlage über viele Jahre und im Sinne des Treugebers nach? Was passiert, wenn das Bestattungsunternehmen vor Ablauf der Vertragslaufzeiten von 15-20 Jahren schließt? Wer sorgt für eine ordnungsgemäße Verwendung von Restguthaben nach Ablauf des Vertrages?

Weitere Informationen gibt es unter www.grabpflege.de   (ZVG/ARGE)

 

(c) DEGA online, 23.3.12

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