BdB besorgt über Agrar-Reform
Die in der GAP-Reform für 2012 geforderte Anbaudiversifizierung und der angestrebte Greening-Anteil von sieben Prozent sind zwei für die deutsche Baumschulwirtschaft als äußerst problematisch anzusehende Punkte der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP).
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Gemäß EU-Code sind sämtliche Baumschulkulturen als eine Fruchtart anzusehen. Obwohl also die Baumschulen innerhalb eines Betriebs unterschiedlichste Gehölze kultivieren, gilt dies nicht als Anbaudiversifizierung gemäß der geplanten GAP Reform. Fordert diese doch den Anbau von drei verschiedenen landwirtschaftlichen Kulturpflanzen für alle Betriebe größer drei Hektar. „Wir appellieren daher an die Politik, diese Regelung noch einmal zu überdenken und in Bezug auf die Sonderkultur Baumschule eine Ausnahmeregelung zu finden“, so Karl-Heinz Plum, Präsident des Bund deutscher Baumschulen (BdB) e.V.
Ähnlich schwierig gestaltet sich die Forderung nach einem Grünflächenanteil von sieben Prozent der beihilfefähigen Hektarfläche. In Hinblick auf das knapper werdende Pachtland und die in diesem Zusammenhang steigenden Pachtpreise können die deutschen Baumschulen diese Vorgabe nach mehr ökologischen Vorrangflächen nur sehr schwer umsetzen. Im Gegenteil, unter den momentanen Voraussetzungen müssen die Baumschulen davon ausgehen, regelmäßig eine bis zu sieben prozentige Reduzierung ihrer Kulturflächen hinzunehmen. Mit kurzfristigen Rodungsmaßnahmen in den Quartieren ist also zu rechnen. „Wir wünschen uns hier dass die Baumschulen von dieser Vorgabe ausgenommen wer-den, zumindest aber, dass für Sonderkulturen ein geringerer Greening-Anteil festgeschrieben wird“, so Plum.
Quelle: BdB
(c) DEGA PRODUKTION & HANDEL online, 08.03.2012
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