Sozialversicherung: Bundesrat unterstützt Geschäftsstelle Gartenbau
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Aufgrund der erfolgreichen zentralen Betreuung der Gartenbaubetriebe durch die Sozialversicherung für den Gartenbau, die für die Branche schon jetzt einen Bundesträger darstellt, fordert der ZVG, diese für alle Betriebe der Gartenbauwirtschaft zu erhalten. Denn eine weiterhin von einer Geschäftsstelle Gartenbau von Kassel aus gesteuerte fachspezifische Betreuung der Branche - im Sinne des Selbstverständnisses der Unternehmen - sei Voraussetzung für eine erfolgreiche Präventionsarbeit, die sowohl den gärtnerischen Betrieben als auch deren Arbeitnehmern nütze.
Dies gelte es zu prüfen, so die Position des Bundesrates und er begründet die Forderung nach einer Geschäftsstelle Gartenbau mit dem Hinweis, dass der LSV-Bereich Gartenbau bereits jetzt bundeszentral organisiert werde.
Weitergeführt werden soll aus Sicht der Bundesländer das Beitrags-System der Gartenbau-Berufsgenossenschaft. Auch dies hatte der ZVG vehement gefordert. Denn der Beitragsmaßstab trage entscheidend dazu bei, dass Beiträge für alle Betriebsformen - insbesondere auch die Vielzahl von Mischbetrieben - seit vielen Jahren in der Branche als fair betrachtet würden.
Der Beirat Gartenbau soll daher ein Vorschlagsrecht für die Weiterentwicklung des Beitragsmaßstabs erhalten. Ebenso soll der - dauerhaft zu installierende – Beirat sich bei der Erarbeitung der Unfallverhütungsvorschriften einbringen. Insgesamt sollen die jeweiligen Beiräte neben beratenden Aufgaben auch Gestaltungs- und Mitspracherecht bekommen.
Der ZVG vermisst im aktuellen Gesetzentwurf eine Konkretisierung der Aufgabenstellungen für eine Geschäftsstelle Gartenbau. Zwar sei beschrieben, was die Regionalstellen zukünftig zu leisten hätten, jedoch sei nicht definiert worden, welche Obliegenheiten einer künftigen Geschäftsstelle Gartenbau den Besonderheiten des Gartenbaus, seiner bisher erfolgreichen Unfallverhütungsarbeit und der zukünftigen Zuständigkeit Rechnung trügen. Ohne einen solchen klar umrissenen Aufgabenkatalog sei nicht gewährleistet, dass der facettenreich strukturierte Gartenbau tatsächlich in seiner ganzen Breite fachlich kompetent weiter betreut werden könne.
Ohne gärtnerisches Spezialwissen in der Betreuung der Betriebe werde nicht mehr deutlich, an welchen Stellen Gartenbauunternehmen gegenüber landwirtschaftlichen Betrieben mit Ackerbau und Tierhaltung anders behandelt werden müssten. Auch hierzu äußerten sich die Länder zustimmend. Die Aufgaben der Regionalbeiräte sollen wie die der Geschäftsstellen im Gesetz festgeschrieben werden. (ZVG)
(c) DEGA online, 23.12.11
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