ZVG kritisiert Mindestbemessungsgrundlage bei Blockheizkraftwerken
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Dabei machten die Vertreter des ZVG nochmals deutlich, welche katastrophalen Folgen die Anwendung dieser Mindestbemessungsgrundlage für die betroffenen Betriebe hat. Die im seitherigen Antwortschreiben des BMF an ZVG-Präsident Heinz Herker zum Ausdruck gebrachte Begründung könne nicht akzeptiert werden und konterkariere die vielfältigen Förderanstrengungen auf Landes- und Bundesebene, so der ZVG.
Die Einzelheiten hat der ZVG nochmals aktuell in einem Schreiben an Staatssekretär Dr. Kloos verdeutlicht und dabei sein Unverständnis darüber geäußert, dass gerade die Betriebe, die den politischen Willen zu einer Energiewende auch im Unterglasanbau umsetzen, jetzt mit solch verheerenden steuerlichen Folgen zu kämpfen hätten. Aufgrund der Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage als Basis für die Umsatzsteuererhebung lägen die Heizkosten in den Betrieben exorbitant höher als wenn sie ausschließlich mit fossilen Energieträgern geheizt hätten. Dies führe die politisch umworbene, umweltfreundliche Technologie ad absurdum. Aus Sicht des ZVG konterkariert eine solche steuerliche Regelung die politische Absicht, eine dezentrale Energieversorgung - möglichst unter Einsparung von CO2 - sicherzustellen.
Für die betroffenen Betriebe geradezu nicht mehr nachzuvollziehen sei es, dass die deutlich niedrigeren Fremdkosten für die Wärme akzeptiert würden, wenn Energiekonzerne oder sonstige Fremdinvestoren die gleiche Anlage bauen und Wärme an einen Gartenbaubetrieb liefern würden. Diese Preise dürften aber bei der Berechnung der Umsatzsteuer nicht angesetzt werden, wenn es um den Bezug von Wärme aus dem selbst betriebenen Klein-Blockheizkraftwerk gehe. Diese steuerliche Ungleichbehandlung müsse dringend beseitigt werden.
Quelle: ZVG-Pressedienst vom 19.12.11
(c) DEGA P&H online, 20.12.11
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