Wien: Stadt unterliegt Friedhofsgärtner
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Diese Dienstleistung bot die Bestattung Wien ihren Kunden an, ohne dafür die in Österreich üblichen 20% Umsatzsteuer zu berechnen. Wenn die Rechnung an Privatpersonen geht, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, ist das in Österreich möglich. Allerdings müssen die privaten Friedhofsgärtner die Umsatzsteuer berechnen – oder aus eigener Tasche draufzahlen. Vor dem Handelsgericht Wien unterlag die Stadt jetzt im Prozess gegen die Friedhofgärtner. Das Gericht erkannte in der nicht in Rechnung gestellten Umsatzsteuer einen „spürbaren“ Wettbewerbsvorteil, wie es in Urteilsbegründung heißt. Aus Sicht der Privatbetriebe nutzt die Bestattungsgesellschaft ihre Stellung aus und erarbeitet sich damit deutliche Wettbewerbsvorteile. Ein Ende des Streits scheint noch nicht in Sicht, das jetzt ergangene Urteil ist vermutlich nur ein Etappensieg.
Jam
(c) DEGA online, 9.12.11
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