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Gartenbau-Berufsgenossenschaft: Aktuelle Umlage beschlossen

In seiner Sitzung am 23. April 2007 hat der Vorstand der Gartenbau-Berufsgenossenschaft (GBG) in Kassel die Umlage für 2006 beschlossen. Das Fazit: die Berufsgenossenschaftsbeiträge steigen leicht und die Insolvenzen-Umlage sinkt.
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Für 2006 haben die bei der GBG versicherten Betriebe Arbeitswerte von insgesamt 5,31 Mrd. e gemeldet, 2,42 % mehr als 2005. Grund dafür ist, dass 2006 mehr Unternehmen bei der GBG versichert waren als zuvor, und zwar insgesamt 977 999. Zudem werden mehr Arbeitnehmer in den versicherten Betrieben beschäftigt: 2005 bestand für 562 797 und 2006 für 604 431 Personen Versicherungsschutz. Um 5,4 Mio. e haben sich unter anderem deswegen die auf die Arbeitswerte umzulegenden Ausgaben erhöht. Außerdem stiegen die Aufwendungen für die ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie fürs Verletztengeld. Auslöser hierfür war die hohe Zahl von Glatteisunfällen Anfang 2006. In der gesetzlichen Unfallversicherung werden die Ausgaben des abgelaufenen Jahres auf die Mitgliedsbetriebe umgelegt. So führen die Mehrausgaben in 2006 zu einem leichten Anstieg des Beitrags. Für Unternehmen des Erwerbsgartenbaus und des GaLaBaus erhöht sich der Jahresbeitrag für den gärtnerischen Betriebsteil von 24,25 e auf 25 e je 1 000 e Jahresarbeitswert. Im kaufmännischen Teil werden 3,79 e statt 3,67 e fällig. Ebenfalls als Umlage wird das Insolvenzgeld erhoben. Es deckt die Aufwendungen der Bundesagentur für Arbeit (BfA) ab, die entstehen, wenn ein Unternehmen Insolvenz anmeldet und die Löhne und Gehälter an seine Beschäftigten nicht mehr zahlen kann. Für den Einzug des Insolvenzgelds ist nicht die BfA, sondern sind die Berufsgenossenschaften beauftragt. Für die bei der GBG versicherten Unternehmen hat die BfA für 2006 über 8 Mio. e an Insolvenzgeld gefordert. Das ergibt für jeden insolvenzfähigen Betrieb 2,67 e pro 1 000 e Lohnssumme jährlich. 2005 waren noch 2,91 e pro 1 000 e Lohnsumme zu entrichten. Welche Auswirkungen die etwas gestiegenen Beiträge und die geringere Insolvenzgeldumlage für die Mitgliedsbetriebe haben, geht aus den Beitragsbescheiden hervor, die Mitte Mai versandt werden. Die GBG beziffert die Mehrausgaben mit jährlich etwa 12 e für einen Familienbetrieb und mit etwa 40 e für mittlere Betriebsgrößen. Die individuellen Beitragshöhen hängen auch von dem Bonus für präventives Verhalten ab, der bei der GBG bis zu 18 % betragen kann. GBG (c) DEGA online, 10. Mai 2007
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