NRW: CDU-Fraktion fordert härtere Strafen für Vandalismus
- Veröffentlicht am
Zudem ist immer häufiger zu beklagen, dass Grabkreuze und -lichter, Madonnen-, Heiligenfiguren, Vasen und andere Metallgegenstände gewaltsam aus der Grabverankerung herausgebrochen werden, um später Erlöse aus dem Verkauf dieser Metalle zu erzielen. „Vandalismus und Metalldiebstahl auf Friedhöfen sind zutiefst pietätlose und unmoralische Straftaten.“ Das erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Peter Biesenbach, jetzt in Düsseldorf.
„Friedhöfe sind Orte des Friedens und der letzten Ruhe. Wer hier Gegenstände beschädigt, zerstört oder entwendet, missachtet nicht nur den Achtungsanspruch des Verstorbenen, sondern auch das Pietätsgefühl der Angehörigen sowie der Allgemeinheit. Vandalismus und Metalldiebstahl auf Friedhöfen darf somit unter keinen Umständen bagatellisiert werden, sondern muss durch eine Änderung des Strafgesetzbuches härter sanktioniert werden.“
Konkret gehe es beispielsweise darum, den Diebstahl von Gegenständen von Gräbern, also den „Grabdiebstahl“, als Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall des Diebstahls mit einem möglichen Freiheitsstrafmaß von mindestens drei Monaten ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. PR
(c) DEGA online, 11.11.11
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.