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Erben müssen Bestattungskosten zahlen

Bestattungskosten sind Teil der Nachlassverbindlichkeiten und müssen von den Erben eines Verstorbenen getragen werden. Das gilt auch, wenn die Erben die Bestattung nicht selbst in Auftrag gegeben haben. Darauf weist die Verbraucherinitiative Aeternita, Königswinter, hin.
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Die deutschen Gesetze unterscheiden nach einem Todesfall zwischen der Bestattungspflicht und der Kostentragungspflicht. Die Bestattungspflicht beinhaltet, die Bestattung eines Verstorbenen in die Wege zu leiten, also die erforderlichen Verträge abzuschließen und die Rechnungen über diese Dienstleistungen zunächst zu bezahlen. Hier legen die Landesbestattungsgesetze jeweils eine Reihenfolge an Verpflichteten fest, beginnend mit Ehepartnern, Kindern und Eltern des Verstorbenen. Nicht immer sind die Bestattungspflichtigen identisch mit den Erben.

„Die Erben unterliegen der Kostentragungspflicht, müssen also die Bestattungskosten des Erblassers bezahlen“, erklärt der Aeternitas-Geschäftsführer Christoph Keldenich. Deshalb können diejenigen, die die Bestattung in Auftrag gegeben und vorläufig bezahlt haben, wegen der Kosten die Erben in Anspruch nehmen. Die Bestattungskosten sind so weit Nachlassverbindlichkeiten, wie sie eine „standesgemäße“ Bestattung verursacht. Bei diesem Maßstab kommt es vor allem auf die „gesellschaftliche Stellung“ des Verstorbenen und auf die in seinen Kreisen herrschenden Auffassungen und Gebräuche an. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Erben soll ebenso berücksichtigt werden.

Weitere Fragen zum Thema Erbe und Bestattungsvorsorge beantwortet auf 106 Seiten der „Ratgeber Erben und Erblasser – Vorsorge: Erbe und Bestattung“. Er ist zum Preis von 9 Euro bei Aeternitas erhältlich. Mehr Information im Internet unter www.aeternitas.de.
Aeternitas

 

(c) DEGA online, 4.11.11


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