Zertifizierung gebietseigener Gehölze
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Federführend ist dabei die Zertifizierungsgemeinschaft gebietseigener Gehölze (ZgG). Bisher finden sich einzig in dem Zertifizierungsschema und in den Kriterien der ZgG alle Anforderungen des Leitfadens des Bundesumweltministeriums komplett wieder, da auch Vertreter des Bundes deutscher Baumschulen in die Entwicklung eingebunden waren.
Die Kriterien sind unter anderem: sechs Vorkommensgebiete, konsequente Nutzung des Begriffs „gebietseigen" sowie die bundesweit einheitliche Umsetzung.
Da auch Vertreter der Bundesländer an dem Leitfaden mitgearbeitet haben, werden die darin enthaltenen Anforderungen künftig auch als Grundlage der Ausschreibungen genutzt.
Die BSG (Bund deutscher Baumschulen-Servicegesellschaft) als Dienstleister des BdB hat nun die Aufgabe, die Zertifizierung der gebietseigenen Gehölze zu organisieren. Alle teilnehmenden Betriebe sind automatisch Teilnehmer der ZgG und werden auch als solches beworben. Die Prüfung selbst wird durch einen neutralen Dritten, der SGS-Tüv GmbH – ein Unternehmen der SGS-Gruppe und des TÜV Saarland e.V. (SGS-TÜV Saar) - durchgeführt.
Die künftigen Prüfer, beauftragt von der SGS-TÜV Saar, wurden Ende September geschult in den Bereichen Auditvorbereitung, -gespräch und –dokumentation, Bewertungskriterien sowie Anforderungen an gebietseigene Gehölze und die produzierenden Betriebe. Diese Schulung ist Grundlage für eine ordentliche und neutrale Prüfung der Betriebe. Prüfer und angemeldete Unternehmen erhalten den gleichen Kriterienkatalog, um eine optimale Vorbereitung zu ermöglichen. Die neutrale Prüfung erhöhe auf Abnehmerseite die Akzeptanz, so der BdB abschließend.(BdB)
(c) DEGA online, 21.10.11
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