Energie: Mit Getreide heizen bald erlaubt?
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Demnach soll Getreide als Brennstoff zunächst nur in landwirtschaftlichen Betrieben eingesetzt werden dürfen, die Umgang mit Getreide haben. Hierzu würden Mühlen und Landhandelsunternehmen zählen. Eine Freigabe für andere Betreiber sieht der Arbeitsentwurf aber vier Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung vor. Erlaubt werden soll dann die Getreideverbrennung in Anlagen mit mehr als 15 kW, die die Prüfstandsanforderungen hinsichtlich Dioxinen und Stick-oxiden einhalten.
Der Arbeitsentwurf sieht für Dioxine und Furane einen Grenzwert von 9,1 ng/m³ sowie für Stickoxyde von 0,6 g/m³ vor. Für Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2015 errichtet werden, soll dieser Wert auf 0,5 g/m³ sinken. Bei den Emissionsgrenzwerten für Staub und Kohlenmonoxyd sieht der Entwurf eine Gleichbehandlung von Getreide mit naturbelassenem Holz vor. Red
(c) DEGA online, 25. April 2007
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