Pflanzenschutzgesetz im parlamentarischen Verfahren
Nachdem das Bundeskabinett am 31. August die Neufassung des Pflanzenschutzrechts verabschiedet hatte, wird es nun in Kürze im Bundesrat und im Bundestag beraten. Heinz Herker, Präsident des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG), betont, dass die Chancen für die europäische Harmonisierung nun genutzt werden müssen.
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Dies gelte insbesondere für die Verfügbarkeit von geeigneten und sicheren Pflanzenschutzmitteln für die so genannten kleinen Kulturen. Große Erwartungen werden deshalb in die Umsetzung der zonalen Zulassungen und das Instrument der gegenseitigen Anerkennung gesetzt. Dabei muss laut ZVG aber gewährleistet sein, dass nationale Verschärfungen vermieden werden und auf nationale abweichende Bewertungen in den Verfahren verzichtet werde. Dies sei insbesondere vor dem Hintergrund des verschärften Zulassungsverfahrens zu beachten, wodurch zukünftig weniger Pflanzenschutzmittel zur Verfügung stehen werden. Der ZVG erwartet deshalb in Deutschland ein effizientes und leistungsfähiges Zulassungsverfahren mit allen beteiligten Behörden.
Auch in der Umsetzung der EU-Rahmenrichtlinie zur nachhaltigen Anwendung von Pestiziden müssten die nationalen Spielräume, die die Richtlinie eröffnet, genutzt werden, so der Zentralverband Gartenbau. Eine strikte Eins-zu-Eins-Umsetzung sei auch hier vorzunehmen. So müsse auch zukünftig gesichert sein, dass mit der abgeschlossenen Ausbildung zum Gärtner/Gärtnerin die Pflanzenschutz-Sachkunde erlangt werde. Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen dürften nicht im Sinne von staatlich geregelten Fort- und Weiterbildungsgängen mit formalisierten Prüfungsanforderungen und –verfahren interpretiert werden. Bei der Umsetzung sei eine größtmögliche Flexibilität notwendig. Darüber hinaus müsse das Verfahren zur Ausstellung des Sachkundenachweises so unbürokratisch wie möglich gestaltet werden.
Quelle: ZVG
(c) DEGA PRODUKTION UND HANDEL online, 16.09.2011
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