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Bestatter: Kostenvoranschläge nur mit Mehrwertsteuer

Zu einem vollständigen Kostenvoranschlag gehört auch beim Bestatter die darin enthaltene Mehrwertsteuer. Darauf weist die Verbraucherinitiative Aeternitas, Königswinter, hin. Hinterbliebene sollten auf klare Absprachen achten und sich die kompletten Endpreise nennen lassen.
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Die Kunden können so unangenehme Überraschungen bei der Rechnung vermeiden. Im Trauerfall sind die Gedanken beim Verstorbenen. Die Hinterbliebenen sind froh, wenn der Bestatter sich um alle Formalitäten kümmert. Oft kommt es vor, dass dabei die Frage der Kosten in den Hintergrund rückt. Der Kostenvoranschlag wird achtlos und ungeprüft zur Seite gelegt. Aeternitas empfiehlt Hinterbliebenen, sich trotz der schwierigen Phase den Kostenvoranschlag sorgfältig anzusehen und bei Unklarheiten nachzufragen.

„Nicht immer erkennen Hinterbliebene sofort, ob es sich bei den genannten Beträgen um Brutto- oder Nettopreise handelt“, erklärt der Aeternitas-Vorsitzende Hermann Weber. Dies kann später bei der Rechnung zu Missverständnissen führen, wenn die Kunden einen unerwartet hohen Betrag zahlen sollen. Wie bei anderen Dienstleistern auch sollten Kunden beim Bestatter klare Absprachen treffen und auf einen vollständigen und verständlichen Kostenvoranschlag bestehen. Dazu gehören nachvollziehbare Einzelleistungen und Endpreise inklusive Mehrwertsteuer, wie sie die Preisangabenverordnung fordert. Gleiches gilt natürlich auch für die Kostenvoranschläge von Steinmetzen und Friedhofsgärtnern.
Aeternitas

 

(c) DEGA online, 26.8.11

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