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Sozialversicherung Gartenbau: Was ändert sich mit der Gesundheitsreform?

Die Gesundheitsreform ist in ersten Teilen am 1. April 2007 in Kraft getreten. Damit hat sich auch bei der Krankenkasse für den Gartenbau einiges geändert. Auf die künftige Beitragsgestaltung der Krankenkasse hat die Reform keine Auswirkungen.
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Zu einem der Schwerpunkte der Gesundheitsreform gehört die Einführung eines Gesundheitsfonds ab dem 1. Januar 2009. Wegen der abweichenden Finanzierung der Leistungen im System der landwirtschaftlichen Krankenversicherung ist die Krankenkasse für den Gartenbau am Gesundheitsfond nicht beteiligt.

Die wichtigsten Änderungen, die am 1. April 2007 in Kraft getreten sind: 
- Schutzimpfungen werden in den Pflichtleistungskatalog der Krankenkassen übernommen. 

- Die medizinische Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter werden verbessert. 

- Generell werden alle notwendigen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für die Versicherten Pflichtleistungen der Krankenkassen.

Krankenhäuser dürfen ambulant behandeln. 

- Schwerstkranke und sterbende Menschen haben künftig Anspruch auf spezialisierte Palliativversorgung. 

- Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege sind nicht mehr auf den Haushalt des Versicherten begrenzt, sondern können auch an einem geeigneten Ort außerhalb des Haushalts erbracht werden.

- Bei der Verordnung von bestimmten neuen Arzneimitteln mit besonders hohen Kosten muss künftig die Meinung eines weiteren, fachlich besonders ausgewiesenen Arztes eingeholt werden.

- Der Arzneimittelbereich wird stärker für den Wettbewerb über Ausschreibungen geöffnet.

- Hausarztmodell – die hausarztzentrierte Versorgung, bei denen die Versicherten an sogenannten Hausarztmodellen teilnehmen, wird ausgebaut. 

- Die Krankenkassen erhalten die Möglichkeit, ihren Versicherten Wahltarife, beispielsweise für die Teilnahme an besonderen Versorgungsformen oder für die Kostenübernahme von der Regelversorgung ausgeschlossener Arzneimittel, anzubieten. Genaueres hierzu regeln die Krankenkassen in ihren Satzungen.

Die Krankenkasse für den Gartenbau wird ihre Versicherten nach der notwendigen Satzungsänderung über die Wahltarife informieren. Unter www.gartenbau.lsv.de können darüber hinaus weitere Informationen zur Gesundheitsreform abgerufen werden. Red

 

(c) DEGA online, 11. April 2007

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