Hessen: Vorsorgen mit dem neuen Vorsorgebrief
Sind die Kosten der Grabpflege eine Nachlassverbindlichkeit? Was darf ich bei einer Sozialbestattung erwarten? Wie kann ich sicherstellen, dass nach meinem Ableben mein letzter Wille sicher gefunden wird? Der jährlich erscheinende Vorsorgebrief der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen hilft bei der Beantwortung.
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Fragen über Fragen, die sich vielleicht jeder einmal gestellt hat. Doch geht es um die eigene Endlichkeit, werden diese Gedanken schnell verworfen. Das Erbrecht, zum Beispiel, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) umfassend geregelt. Es enthält die verschiedensten Erbregeln, die jedoch den Laien oft überraschen. So erbt nach der gesetzlichen Regelung nicht etwa der überlebende Ehegatte das gemeinsame Einfamilienhaus, sondern er erbt mit den Kindern, und - sind solche nicht vorhanden - mit den nahen Verwandten des Verstorbenen gemeinsam. Daher verwundert umso mehr, dass fast 80% aller Bundesbürger ohne Testament versterben. Die gesetzlichen Regelungen und die steuerlichen Auswirkungen sind oft nicht bekannt. Streitigkeiten oder unnötige Auseinandersetzungen unter den Erben sind dann der Fall. „Vermeiden Sie unliebsame Überraschungen durch eine letztwillige Verfügung mit klaren Regelungen für Ihre Erben.“, rät Stefan Friedel, Geschäftsführer der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen. „Die eigenen Wünsche genau zu regeln, erspart auch den Nachkommen viel Ärger und Streitigkeiten. Erhältlich ist der Vorsorgebrief demnächst bei allen angeschlossen Vertragsbetrieben der Treuhandstelle oder in der Frankfurter Geschäftsstelle.
(c) DEGA online, 5.8.11
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