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Erneuerbare-Energien-Gesetz: Novellierung fördert Ausbau

Mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) setzt Deutschland weiter auf den Ausbau erneuerbarer Energien für die Stromproduktion. Ende Juni hatte der Bundestag die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. Am 8. Juli stimmte der Bundesrat dem Gesetz zu. Somit kann das EEG 2012 in der derzeitigen Fassung am 1. Januar 2012 in Kraft treten.
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Wichtige Änderungen beziehen sich unter anderem auf die Einführung einer verpflichtenden Mindestwärmenutzung bei Biogasanlagen von 60 Prozent, die Begrenzung des Maisanteils im Vergärer auf 60 Prozent sowie die Streichung der Förderung von flüssiger Biomasse. Für den Gartenbau ist entscheidend, dass einer übermäßigen Flächenkonkurrenz durch eine Anpassung in den Fördersätzen entgegengewirkt wird, um Wettbewerbsverzerrung zu Lasten alternativer Flächennutzung zu vermeiden.

Bei der Bewertung der Wärmenutzung werden Unterglasgartenbaubetriebe auf der Positiv-Liste geführt. Sie bieten sich als Partner für die Ausgestaltung eines sinnvollen Wärmekonzeptes an. Unverständlich ist die Streichung der EEG-Vergütung für flüssige Biomasse, da Pflanzenöl-BHKWs einen wichtigen Beitrag zur dezentralen Stromerzeugung leisten können und zudem für die Verwendung flüssiger Biomasse ein Nachhaltigkeitsnachweis erfolgen muss.

Dass die Bedeutung erneuerbarer Energien in Deutschland wächst, belegt der aktuell vorgelegte „Globale Statusbericht zu erneuerbaren Energien 2011“ des Politiknetzwerkes REN21,der Deutschland den zweiten Platz bei den Investitionen in erneuerbare Energien zuweist.

Für Unterglasbetriebe hat sich der Einsatz erneuerbarer Energien zu einem wichtigen Baustein bei der Absicherung der Grundlast entwickelt. Die Verwendung von Holzhackschnitzel oder Abwärme von Biogasanlagen werden bei der Entscheidung über einen geeigneten Energieträgermix regelmäßig in Betracht gezogen. Heinz Herker, Präsident des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG), sieht in der Novelle einen Schritt in die richtige Richtung. Er verweist aber darauf, dass die Gartenbaubetriebe Planungssicherheit durch eine verlässliche Politikgestaltung brauchen. (ZVG)

 

(c) DEGA online, 22.7.11

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