Erden- und Substratwirtschaft kritisiert Fördermaßnahmen im EEG
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Der Beitrag der erneuerbaren Energien zur Energieversorgung und zum Klimaschutz sei ein wichtiges Ziel, so der IVG. Trotzdem könne die Fremdsubventionierung beim Einsatz von Biomasse wirtschafts- und umweltpolitisch nicht gerechtfertigt werden. Dies führe nämlich letztendlich zur einseitigen Bevorteilung der energetischen Verwertung, was nicht nachhaltig sei.
Das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG), so der IVG weiter, sollte sich in Sachen Biomasse am neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz orientieren, meint der IVG. Dort gebe es eine fünfstufige Abfallhierarchie, nach der die Wiederverwendung gegenüber der energetischen Verwertung vorrangig sein soll. Dies entspreche der Zielsetzung einer optimalen Wertschöpfung und der Nachhaltigkeit beim Einsatz von Rohstoffen, die nicht vorzeitig mit Fördermitteln dem Verwertungs- und Recyclingkreislauf entzogen werden.
Die Vergütung bei energetischer Nutzung von Biomasse sollte erst erfolgen, so der IVG, wenn es sich um stofflich nicht verwertbares Material handelt. Diese Zielsetzung des ressourcenschonenden und -effizienten Einsatzes von Rohstoffen müsse im Gesetz mit Ausblick auf die EEG-Novelle 2012 vorrangig festgeschrieben werden, fordert der IVG.
Zur Herstellung der jährlich knapp 9,5 Millionen m³ Kultursubstrate und Blumenerden in Deutschland werden verschiedene Ausgangsstoffe verwendet. Dazu gehören Rinde, nährstoffarmer Grünkompost sowie Holzfasern, die aus Holz-Hackschnitzeln hergestellt werden. Diese Stoffe ersetzen Torf und erfahren eine zunehmende Nachfrage. Bereits heute kann nur etwa ein Zehntel der gesamten Produktionsmenge mit alternativen Stoffen zu Torf abzudecken, führt der IVG aus. Das nun verabschiedete Erneuerbare-Energien-Gesetz werde die Verknappung verschärfen.
Quelle: IVG
(c) DEGA PRODUKTION UND HANDEL online, 14.07.2011
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