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Grabmale: Plagiatsvorwürfe verärgern Käufer

Die Verbraucherinitiative Aeternitas, Königwinter, warnt Grabmalkäufer vor unberechtigten Plagiatsvorwürfen. Betroffene beklagen, dass die Freude über ein gelungenes Grabmal getrübt wird, weil ein anderer Steinmetz auf seine geistige Urheberschaft pocht.
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Die Grabmalkäufer werden dann unberechtigterweise auf „Strafzahlungen“ verklagt. Oft wird über Grabmalformen diskutiert, die auf dem Markt schon seit Jahren bekannt und in Form und Gestaltung rechtlich nicht geschützt sind. Sie stehen in ähnlichen Variationen auf zahlreichen deutschen Friedhöfen – zu ganz unterschiedlichen Preisen. Den Betroffenen fehlt meist die notwendige Übersicht und Urteilskraft. Hier will die Verbraucherinitiative Aeternitas weiterhelfen.

Aeternitas hat in solchen Fällen schon öfter festgestellt, dass es sich nicht um Plagiate handelte. Der Vorsitzende Hermann Weber warnt Betroffene deshalb davor, vorschnell Plagiatsvorwürfe hinzunehmen. Darüber hinaus empfiehlt er, im Vorfeld mehrere Steinmetz-Angebote einzuholen und zu vergleichen. Im Falle nachgewiesener Plagiate will auch Aeternitas selbstverständlich das Urheberrecht geschützt wissen. Immer wieder kommt es vor, dass Hinterbliebene anhand von Fotos anderer Grabmale, die ihnen gefallen haben, beim ortsansässigen Steinmetz ein Grabmal in Auftrag geben. Kaum ist das Grabmal aufgestellt, flattert dem Steinmetzen die Lizenzforderung eines Kollegen ins Haus. Dieser beansprucht die geistige Urheberschaft, weil er bereits in der Vergangenheit ein ähnliches Grabmal gefertigt hat. Obendrein erhält der Auftraggeber eine Schadensersatzklage, die wegen überhöhter Forderungen schnell mehrere tausend Euro umfassen kann. Die oft falsche Begründung lautet, das Grabmal sei als Plagiat gefertigt worden, was verboten und strafbar sei. Aeternitas

 

(c) DEGA P&H online, 1.7.11



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