Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

ZVG empfiehlt GS1-Rechnungen zu überprüfen

In der vergangenen Woche hat die Firma GS1 Rechnungen an Gartenbauunternehmen verschickt, in denen zur Zahlung von Lizenzgebühren aufgefordert wird, die bei der Nutzung des EAN-Branchencodes fällig werden. Inzwischen wurde der Zentralverband Gartenbau (ZVG) von einer Vielzahl von Unternehmen darüber informiert, dass diese ungerechtfertigt mit Zahlungsaufforderungen konfrontiert wurden.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:
Der ZVG empfiehlt allen Rechnungsempfängern genau zu überprüfen, ob die von GS1 in den Rechnungen aufgeführten Forderungen zu Recht gestellt werden. Der ZVG vermutet, dass die Betriebe willkürlich, das heißt ohne vorherige Prüfung, ob überhaupt EAN-Codes genutzt werden, angeschrieben wurden. Der ZVG hat die Branchenvereinbarung mit GS1 geschlossen, um mit einer brancheneinheitlichen EAN-Codierung eine Vereinfachung für Gärtner und Handel zu ermöglichen. Mit der Nutzung des Branchen-EAN geht man gemäß Nutzungsvereinbarung die Verpflichtung zum Abschluss eines Lizenzvertrages mit GS1 ein. Die Abwicklung dieser Lizenzverträge liegt allein in der Hand von GS1. Quelle: ZVG (c) DEGA online 1. Juni 2011
0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren