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Aachen: Freie Wahl des Friedhofs

Mit einer neuen Satzung reagiert die Stadt Aachen auf die Veränderungen, die sich seit Jahren auf den Friedhöfen abspielen. Anstatt Bestattungsbezirke sieht die neue Satzung die freie Wahl des Friedhofs vor.
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Als grenznahe Stadt zu den Niederlanden und zu Belgien ist Aachen von der Abwanderung von Bestattungen in ausländische Krematorien betroffen, doch auch die ständig steigende Zahl kleinerer Gräber sorgt für Probleme mit zu großen Flächen. Der Anteil der Urnenbeisetzungen liegt mittlerweile bei 50 %. 28 Friedhöfe mit insgesamt 160 ha gibt es in der Kaiserstadt, Experten schätzen, dass es gut 50 % zuviel Fläche sind. Mit 2500 Todesfällen pro Jahr ist die Sterberate zwar seit Jahren konstant, doch die vielen kleinen Gräber und die Abwanderung ins Ausland sorgen für immer geringere Auslastung.

Kernpunkt der neuen Satzung ist die freie Wahl des Friedhofs – bislang gab es Bestattungsbezirke. Die waren vielen Bürgern ein Dorn im Auge. Vorbei sind damit die Zeiten, als die letzte Ruhestätte von der letzten Wohnadresse bestimmt wurde. Jetzt herrscht freie Friedhofswahl. Auf den genutzten Flächen gibt es mittlerweile eine breite Angebotspalette: 26 verschiedene Bestattungsformen bietet der Stadtbetrieb auf den 28 Friedhöfen. Neu hinzugenommen hat man insbesondere Grabvarianten mit geringem oder sogar ohne Pflegeaufwand für die Angehörigen. Was vor Jahren begann mit Rasengräbern für Särge und Urnen, bei denen der Stadtbetrieb das Mähen übernimmt, wird nun weiter ausgebaut. Über eine Telefonhotline, die die Stadt geschaltet hat, können sich die Bürger über die neuen Angebote auf den Friedhöfen informieren.
Aachener Zeitung

 

(c) DEGA P&H online, 20.5.11

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