Europäische Kommission: Vorschläge zur Energiebesteuerung
Die Europäische Kommission hat vor zwei Wochen ihren Richtlinienentwurf zur Energiebesteuerung vorgelegt. Damit sollen die bestehenden Regelungen an die klimapolitischen Anforderungen angepasst werden und zu mehr Energieeffizienz und geringeren CO2-Emissionen führen.
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Entgegen der bisherigen Besteuerung auf Grundlage des Volumens, soll sich nach dem vorgelegten Entwurf der Mindeststeuersatz in Zukunft auf Grundlage zweier Komponenten berechnen:
- Besteuerung auf Grundlage der CO2-Emissionen des Energieerzeugnisses, wobei ein Betrag von 20 EUR pro Tonne CO2 festgelegt wird. Diese Komponente richtet sich nur an die Sektoren, die vom Emissionshandelssystem der EU ausgenommen sind (Verkehr, Haushalte, Landwirtschaft und kleine Industriebetriebe). Flüssige Biobrenn- und Biokraftstoffe sollen bei Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien von der CO2-Besteuerung ausgenommen werden.
- Besteuerung auf Grundlage des Energiegehalts mit einem Mindeststeuersatz von 9,60 EUR/GJ für Kraftstoffe und 0,15 EUR/GJ für Brennstoffe. Dies würde bei allen Brenn- und Kraftstoffen Anwendung finden, die für Verkehrs- und Heizzwecke verwendet werden. Strom wird nur mit der Verbrauchssteuer belegt, jedoch nicht mit der CO2-Steuer. Für Landwirtschaft und Gartenbau gilt nach dem Entwurf für die Energieverbrauchssteuer ein reduzierter Satz. Eine vollständige Befreiung zugunsten der Landwirtschaft und des Gartenbaus soll nur dann zulässig sein, wenn Fortschritte in der Energieeffizienz nachgewiesen werden.
Energieträger nicht mit erhöhten Steuern belastet werden“, betonte Dr. Siegfried Scholz, Generalsekretär des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG), in seiner Stellungnahme.
Der Richtlinienentwurf wird jetzt im Europäischen Parlament und im Rat erörtert und soll voraussichtlich 2013 in Kraft treten. Der ZVG wird auch in seiner Arbeit in Brüssel die weitere Entwicklung des Vorschlages begleiten.
Quelle: ZVG
(c) DEGA Produktion und Handel online, 29.04.2011
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