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ZVG fordert Eigenständigkeit der Berufsgenossenschaft

Auf der Sitzung des Vorstandes des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG) am 31. März informierte der Vizepräsident des ZVG und Vorstandsvorsitzender der Sozialversicherung für den Gartenbau, Jürgen Mertz, über den aktuellen Stand der Pläne der Bundesregierung zur Schaffung eines Bundesträgers in der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV).
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Der Gartenbau habe schon seit der Gründung der Gartenbau-Berufsgenossenschaft vor rund 100 Jahren einen eigenen Träger, der bundesweit für alle Gartenbaubetriebe zuständig sei. Ebenso gebe es hier einen einheitlichen Beitragsmaßstab für alle Betriebe.  Aus gutem Grund orientiere sich der Beitragsmaßstab an den tatsächlich im Betrieb tätigen Menschen, denn das Unfallrisiko gehe vom Mensch aus und nicht von der Fläche auf der produziert werde.

Besonders betonte der Vorstand, dass der Berufsstand insbesondere im Unfallverhütungsbereich bisher davon profitiert habe, dass rechtzeitig präventiv reagiert werden konnte und der Berufsstand im Rahmen der Selbstverwaltung über den Einsatz der Ressourcen im personellen Bereich selbst bestimmte.

Der ZVG-Vorstand plädiert dafür, zunächst die durch das Gesetz zur Modernisierung der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG) beschlossenen Maßnahmen unabhängig und kritisch zu evaluieren - mit besonderem Augenmerk auf die Wirtschaftlichkeit. Schon jetzt zeichne sich ab, dass Einsparungen nur langsam wirksam würden und spezifische gartenbauliche Belange nicht mehr in dem Umfang vom Berufsstand beeinflusst werden könnten wie dies vor der Reform der Fall gewesen sei.

Der Vorstand sieht es kritisch, die Diskussion um einen Bundesträger nur mit Blick auf mögliche höhere Bundesmittel zu führen, statt im Rahmen einer Evaluation zunächst die getroffenen Maßnahmen zu prüfen. Bei einem Bundesträger bestehen große Bedenken, dass die einheitliche bundesweite Betreuung aller Gartenbaubetriebe gerade im Hinblick auf technische Sicherheit und Unfallverhütung nicht mehr erkennbar für die Betriebe gewährleistet sei. Vielmehr sei damit zu rechnen, dass aufgrund des bei den regionalen landwirtschaftlichen Trägern vorhandenen Personals viele Aufgaben in die Regionen gingen und damit der bundesweite gärtnerische Sachverstand im Bereich der Berufsgenossenschaft den Betrieben nicht mehr zur Verfügung stehe. Diese Aspekte müssten in der anstehenden Diskussion berücksichtigt werden.

Quelle: ZVG

(c) DEGA Produktion und Handel online, 04.04.2011
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