Gebühren: Grabnutzer zahlen für Fehler der Vergangenheit
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„Damit belasten sie die heutigen Gebührenzahler für Fehlplanungen aus der Vergangenheit, denn die Gebühren für die bestehenden Gräber stehen mangels Rücklagen nicht mehr zur Verfügung“, kritisiert Hermann Weber, Vorsitzender der Verbraucherinitiative Aeternitas, Königswinter.
Friedhofsnutzer zahlen mit ihren Gebühren die Kosten für eine Grabstelle für 20 Jahre und mehr im Voraus – das ist bei Gebühren ein Ausnahmefall, alle anderen werden in der Regel jährlich erhoben. Doch nur wenige Friedhofsträger halten sich daran, dass mit diesem Geld die Unterhaltung des Friedhofs für die gesamte Zeit abgedeckt sein sollte. Die Einnahmen für die bestehenden Gräber fließen stattdessen gewöhnlich vollständig in den Friedhofshaushalt für das laufende Jahr, in dem sie gezahlt werden. Rücklagen werden keine gebildet, obwohl in den Folgejahren weiter jährliche Kosten anfallen, zum Beispiel für die Pflege der Flächen und Instandhaltung der Wege. Aeternitas kritisiert die gängige Praxis der Gebührenerhebung. Weber sagt: „Wenn schon die gesamten Gebühren im Voraus fällig werden sollen, dann muss eine Kostenrechnung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen Pflicht sein, wie es auch die Kommunalabgabengesetze der Länder vorschreiben.“ Das bedeutet, die Kommunen müssten aus dem Großteil der Einnahmen für die gesamte Laufzeit des Grabes Rücklagen bilden und dürften jährlich nur das ausgeben, was an Kosten anfällt. Im Umkehrschluss hieße das, dass die aktuellen Kosten der Friedhofsunterhaltung größtenteils aus den Gebühreneinnahmen finanziert werden, die die Gebührenzahler in der Vergangenheit bereits bezahlt haben.
Der Diplom-Ökonom Eberhard Goebel vom Institut für Kommunale Haushaltswirtschaft prognostiziert: „Kostensteigerungen könnten durch die Verzinsung der Rücklagen aufgefangen werden. Die Gebühren für die Grabnutzung könnten um bis zu 25 Prozent sinken.“ Ein höheres Maß an Gebührengerechtigkeit verspricht sich Aeternitas von einer jährlichen Gebührenrechnung für die heutigen Grabnutzer – wie bei anderen kommunalen Gebühren. „So könnten die Gebühren, die der Bürger jährlich zahlt, die entsprechenden Kosten tatsächlich widerspiegeln“, sagt Weber. Manche Kommunen fürchten jedoch zu hohe Mehrkosten bei einer jährlichen Gebührenkalkulation und besonders für die jährliche Rechnungsstellung. Als Kompromiss schlägt Weber vor, die Gebühren zumindest alle drei Jahre neu zu kalkulieren und dem Bürger in Rechnung zu stellen. /Aeternitas
(c) DEGA online, 1.4.11
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