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Hofladenurteil: Richtigen Weg mit Steuerberater klären

Auf der Fachtagung „Einzelhandelsgärtnerei im Visier“ des Gartenbauzentrums Bayern Mitte und des Erzeugerrings für Blumen und Zierpflanzen Mittelfranken ging es am 17. Februar 2011 auch um die Konsequenzen aus dem Hofladenurteil.
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Uta Hübner, Gartenbauzentrum Bayern Mitte, referierte über die Auswirkungen des Hofladenurteils und die Vorteile des Kennzahlenvergleichs für Garten-baubetriebe. Sie betonte, dass nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom März 2009 die bisherigen Zukaufsgrenzen für Handelswaren nicht mehr gültig sind: Wenn Betriebseinnahmen (ohne Umsatzsteuer) aus den zugekauften Waren ein Drittel des Gesamtumsatzes oder die Betragsgrenze von 51.500 Euro nachhaltig übersteigen, wird ein Unternehmen laut dem Hofladenurteil gewerblich.

Erstmals anzuwenden sind diese Grenzen im Wirtschaftsjahr, das nach dem 30.06.2011 beginnt. Bei Überschreitung der genannten Zukaufsgrenzen kann nur durch eine Betriebstrennung die Gewerblichkeit für den Gesamtbetrieb verhindert werden.

Da eine Betriebstrennung zwangsläufig zu Mehraufwand führt, ist im Einzelfall zu prüfen, ob sich dies lohnt. Deshalb solle jeder Gärtner sein weiteres Vorgehen in dieser Angelegenheit mit einem fachkundigen Steuerberater klären, empfahl Hübner.

Die richtige Einschätzung des eigenen Unternehmens ist wichtiger denn je, um am immer schwieriger werdenden Markt bestehen zu können, unterstrich die Expertin. Um zu aussagekräftigen Ergebnissen zu kommen, braucht man nicht nur die eigenen Betriebsdaten, sondern auch Durchschnittswerte aus der Branche und Daten ähnlich strukturierter Betriebe. Mit der Teilnahme am Kennzahlenvergleich im Gartenbau, der vom Zentrum für Betriebswirtschaft im Gartenbau (ZBG) in Hannover durchgeführt wird, kommt der Einzelbetrieb zu diesen Daten. Für jeden teilnehmenden Betrieb erstellt die ZBG einen Beratungsbrief.

Hübner bot die Unterstützung des Gartenbauzentrums an, das bei der Interpretation des Beratungsbriefes und sich daraus ergebender Konsequenzen für die Betriebsführung behilflich ist.

Quelle: Gartenbauzentrum Bayern Mitte

(c) DEGA online 29. März 2011
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