Bestattungsbranche: Provisionen sind üblich
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Mancher Bestatterkunde wundert sich, dass der verstorbene Großvater 100 Kilometer weit zur Einäscherung gefahren werden soll – und der Bestatter auf Nachfrage als Grund die günstigeren Kosten nennt. Unter deutschen Krematorien, aber auch bei Friedhofsgärtnern, Steinmetzen und anderen Branchenvertretern tobt ein harter Wettbewerb. Um Aufträge kämpfen die Anbieter deshalb mit Serviceangeboten und günstigen Preisen, aber auch mit Vermittlungsprovisionen zwischen zwei und 25 Prozent.
Bestatter als die ersten Ansprechpartner der Angehörigen im Todesfall profitieren in der Branche am meisten von Provisionszahlungen. Krematorien, Friedhofsgärtner und Steinmetze, auch freie Trauerredner oder Betreiber von Bestattungswäldern zahlen an sie, um Aufträge zu erhalten. Der Bestatter kann aber auch selbst derjenige sein, der Provisionen verspricht und deshalb empfohlen wird. Krankenhäuser oder Altenheime nennen dann nach einem Todesfall den Hinterbliebenen einen bestimmten Bestatter oder leiten den Auftrag schon in die Wege. Aeternitas weist darauf hin, dass Angehörige in solchen Fällen den Bestatter dennoch frei wählen dürfen.
Der Aeternitas-Vorsitzende Hermann Weber fordert, dass Provisionszahlungen bei der Beratung offen gelegt werden sollen. Er sagt: „Provisionen entscheiden schließlich mit über das Ergebnis einer Beratung und damit über die Auftragsvergabe.“ Der Kunde kann von Provisionen profitieren, wenn eine Provision nicht allein in die Tasche des Unternehmers fließt, sondern die Rechnung dadurch günstiger wird. Der Kunde zahlt aber zuviel, wenn hohe Provisionen die Rechnung teurer machen. Problematisch ist, dass der Kunde meist nur vermuten kann, ob Provisionen fließen. Er weiß nicht, ob und wie sich die Provision in der Rechnung für ihn auswirkt. Rechtlich sind Provisionszahlungen im Bestattungswesen unbedenklich. Es gibt keine klare gesetzliche Vorschrift darüber, ab welchem Betrag oder Prozentsatz der Unternehmer verpflichtet ist, dem Kunden die Zahlung einer Provision zu offenbaren. Schwierig ist es, Fälle von dubiosen Provisionszahlungen gerichtlich klären zu lassen. Dafür ist die Beweislage oft zu ungünstig, vor allem dann, wenn alles nur mündlich vereinbart wurde und schließlich Aussage gegen Aussage steht. Zeugen stehen in solchen Fällen selten zur Verfügung. Aeternitas empfiehlt aus Gründen der Beweisbarkeit deshalb immer die Schriftform, wenn Vermittlungsaufträge mit Provisionen ausgehandelt werden.
Aeternitas
(c) DEGA online, 18.3.11
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