Friedhofszwang: Keine Urne auf dem Kaminsims
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Mit dem Slogan „So können Sie den Friedhofszwang umgehen“ warb ein Bestatter aus dem nordöstlichen Westfalen. Der Bestatter bot eine Bestattung in der Schweiz an, bei der es die Möglichkeit gebe, die Asche des Verstorbenen bis zur späteren geplanten Beisetzung in den Schweizer Bergen zuhause in Deutschland aufzubewahren. Der Zeitraum der Aufbewahrung sei dabei zeitlich nicht begrenzt und könne sich nach der persönlichen Trauerzeit richten.
Urnen mit der Asche Verstorbener müssen in Deutschland jedoch ebenso wie Leichname bestattet werden – auf einem Friedhof. Ausnahmeregelungen bestehen nur für Seebestattungen auf Nord- und Ostsee und ausgewiesene Bestattungswälder. Zwar gibt es nicht in allen Bundesländern gesetzliche Fristen, innerhalb derer die Urne zu bestatten ist. „Dennoch ist eine dauerhafte Aufbewahrung zuhause bei den Angehörigen des Verstorbenen verboten“, erklärt der Aeternitas-Rechtsexperte Christoph Keldenich.
Aeternitas
(c) DEGA online, 4.3.11
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