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Arbeitswertnachweis 2010: Frist abgelaufen - Jetzt umgehend nachreichen!

Wer die Frist zur Abgabe des Lohnnachweises - 11. Februar 2011 - bei der Gartenbau-Berufsgenossenschaft verpasst hat, sollte diese Meldung schnellstmöglich nachholen, sonst droht die Beitragsschätzung.
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Bereits im Dezember 2010 erhielten alle Mitgliedsunternehmen der Gartenbau-BG die Aufforderung, den Arbeitswertnachweis für das Jahr 2010 zu erbringen. Wie in jedem Jahr werden damit alle zur Beitragsberechnung erforderlichen Angaben erfragt: Arbeitstage der Unternehmer und Ehegatten sowie Arbeitsstunden und Bruttoarbeitsentgelt aller im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer und Aushilfen.

Den Betrieben, die dieser Aufforderung nicht nachgekommen sind, droht jetzt eine Beitragsschätzung, sofern die Meldung nicht in den nächsten Tagen in Kassel eingeht. Bei einer Beitragsschätzung ist nicht auszuschließen, dass zu hohe Beiträge errechnet werden und dem Unternehmen erhebliche finanzielle Nachteile entstehen.

Der Arbeitswertnachweis muss auch dann eingereicht werden, wenn im Unternehmen keine Arbeitnehmer beschäftigt wurden. In diesem Fall heißt es einfach „Fehlanzeige“.

Der Nachweis kann selbstverständlich auch online eingereicht werden. Der kennwortgeschützte Zugang ist über das Extranet der Gartenbau-BG möglich. Die Online-Anwendung enthält sämtliche zur Meldung erforderlichen Informationen und Erläuterungen und ist unter www.gartenbau.lsv.de Extranet zu erreichen.

Weitere Informationen: Gartenbau-Berufsgenossenschaft, Telefon 0561 928-2994
(GBG)

Quelle: ZVG

 

(c) DEGA online, 25.2.11

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