Bewegung bei Hofladenurteil und Erbschaftsteuer
- Veröffentlicht am
Was die Abgrenzung landwirtschaftlicher und gewerblicher Betriebe betrifft, so berichtete Parlamentarischer Staatssekretär Koschyk, dass die entsprechende Bund-Länder-Arbeitsgruppe die vom ZVG angesprochenen Punkte in ihrer zweiten Sitzung Mitte März intensiv beraten werde. ZVG-Vizepräsident Mertz hatte in der Unterredung im BMF, an der auch ZVG-Generalsekretär Dr. Siegfried Scholz und ZVG-Justiziarin Romana Hoffmann teilnahmen, abermals die besondere Betroffenheit vieler Gartenbaubetriebe deutlich gemacht.
Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist es auch, die sich in Sachen Erbschaftsteuer eines für die Gartenbau-Unternehmer problematischen Sachverhaltes annehmen soll. Bereinigt werden soll, so die Forderung der Gärtner, eine Bestimmung im aktuellen Erbschaftsteuerrecht, die besonders die gartenbaulichen Firmen trifft. Der Zentralverband Gartenbau hatte mehrfach darauf hingewiesen, dass nach einer Übergabe von Gärtnereien als landwirtschaftliche Betriebe eine Umwidmung im Zeitraum der Behaltefristen in der Regel zu einer Nachbesteuerung führe, sofern das Kapital in gewerbliches Betriebsvermögen investiert werde.
ZVG-Vizepräsident Jürgen Mertz hatte gegenüber Parlamentarischem Staatssekretär Koschyk nachdrücklich eine Lösung des erbschaftsteuerlichen Problems eingefordert. Seitens des BMF wies man darauf hin, dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe es für einen denkbaren Ansatz halte, dass die ertragsteuerliche Umwidmung von Einkünften nicht zu erbschaftsteuerlichen Konsequenzen führe. Mertz begrüßte dies, denn gerade in der grünen Branche komme der Wechsel vom landwirtschaftlichen Status in den gewerblichen regelmäßig vor. (ZVG)
(c) DEGA online, 18.2.11
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.