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CIOPORA: Sortenschutz in Europa

CIOPORA heißt die internationale Gemeinschaft der Züchter vegetativ vermehrbarer Zier- und Obstpflanzen. Auf der Mitgliederversammlung der deutschen Sektion ging es am 22. und 23. Februar in Hannover auch um die Zukunft der Sortenschutzprüfungen in Europa.
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Zierpflanzen haben mit fast 62 % den größten Anteil bei den Anträgen auf Gemeinschaftlichen oder EU-weiten Sortenschutz, sagte Dr. Beate Rücker, Bundessortenamt, Hannover. Vom 1. Juli 2003 bis zum 30. Juni 2006 wurden unter anderem 115 Anträge auf Sortenschutz für Rosen, 89 für Pelargonien, 55 für Impatiens, 52 für Petunien, 51 für Osteospermum, 38 für Kalanchoe und 37 für Callunen gestellt. Für insgesamt 669 Zierpflanzen-Sorten wurden Prüfungen auf Sortenschutz durchgeführt. Diese sogenannten Registerprüfungen für den Gemeinschaftlichen EU-weiten Sortenschutz werden in der Regel bei einem vom Verwaltungsrat benannten nationalen Prüfamt durchgeführt. Das Bundessortenamt ist für die Prüfung von insgesamt 205 Zierpflanzenarten zuständig. Das bedeutet pro Jahr etwa 600 Sorten, so Rücker. Außerdem ist das Bundessortenamt für die EU-weite Prüfung von 28 Obstarten zuständig.

Hoher Qualitätsstandard gefordert
Durch die EU-Erweiterung stehen mehr nationale Sortenschutzämter parat. Natürlich will jeder EU-Partner möglichst viele Prüfungen durchführen, um sein Amt weiter am Leben zu erhalten oder auszubauen. Daher läuft zurzeit eine strategische Diskussion über die EU-weite Registerprüfung. Voraussetzungen, um als Prüfamt benannt zu werden, sind hohe Qualitätsstandards, wie die ausreichende Qualifikation des Personals, Vollständigkeit der Referenzkollektionen und Zuverlässigkeit bei der Auswahl ähnlicher Sorten für den Anbau. Bereits heute gibt es einige Zierpflanzenarten, für die es mehrere Prüfämter gibt. So können Poinsettien beispielsweise in Dänemark und Polen und Chrysanthemen in Großbritannien und Polen geprüft werden.

Rücker betonte die wachsende Erfordernis für effektive Methoden zur Sortenidentifizierung zur Durchsetzung der Züchterrechte. Möglich sei die Integration von beschreibenden Merkmalen wie molekulare Marker in die Registerprüfung, die jedoch bislang nicht für die Unterscheidbarkeit herangezogen werden. Die CIOPORA-Mitglieder sprachen sich für jeweils einen zentralen amtlichen Prüfort für die einzelnen Pflanzenarten auch künftig aus, um die Qualität des Sortenschutzes zu gewährleisten.

Dr. Gisela Fischer-Klüver, Hannover

 

(c) DEGA online, 14. März 2007

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