Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Saisonarbeitskräfte: ZAV hilft weiterhin bei der Suche

Seit dem 1. Januar 2011 benötigen Staatsangehörige der Länder Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn für eine Saisonbeschäftigung in Deutschland keine EU-Arbeitsgenehmigung mehr. Das bisherige Antrags- und Gebührenverfahren bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) entfällt.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Laut der Behörde würden aber dennoch Unternehmer auch weiterhin bei der Suche nach ausländischen Arbeitskräften unterstützt werden.

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßt dieses Vorgehen der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung. Die ZAV bietet ihre neue Vermittlungsdienstleistung aufgrund der genannten Rechtsänderung sowie dem gleichzeitig unverändert hohen Bedarf an saisonalen Arbeitskräften insbesondere in der Agrarwirtschaft an. In Zusammenarbeit mit den europäischen Arbeitsverwaltungen will die ZAV künftig noch schneller bei der Suche nach geeignetem Personal behilflich sein, so die offizielle Information der Behörde.

Die ZAV verspricht eine passgenaue, zuverlässige und schnelle Vermittlung. Dieser Service sei gebührenfrei. Bei einem besonders hohen Personalbedarf ermöglichen die Experten sogar eine gemeinsame Auswahlreise.

Für Arbeitskräfte aus den Staaten Bulgarien, Rumänien und Kroatien gelten weiterhin die bisherigen Regelungen zur Beschäftigung von Saisonarbeitskräften. Wie gewohnt können die Gartenbau-Unternehmer über ihre zuständige Arbeitsagentur Saisonarbeitnehmer aus diesen Ländern anfordern.

Weitere Informationen: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV), E-Mail: zavsaison@arbeitsagentur.de, www.zav.de 

Quelle: ZVG

 

(c) DEGA P&H online, 7.1.11

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren