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Pflanzenschutzmittel werden meist vorschriftsmäßig verwendet

Der Handel geht mehrheitlich korrekt und vorschriftsmäßig mit Pflanzenschutzmitteln um. Das belegt der Jahresbericht 2009 zum Pflanzenschutz-Kontrollprogramm, der vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Braunschweig herausgegeben wurde. Bei der Unkrautbekämpfung auf befestigten Freilandflächen lag in vielen Fällen jedoch nicht die erforderliche Genehmigung vor.
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Die Länderbehörden kontrollierten im Jahr 2009 in 2.727 Handelsbetrieben, ob das Verkaufspersonal sachkundig ist, ob die angebotenen Pflanzenschutzmittel eine Zulassung haben sowie richtig gekennzeichnet sind, und ob das Selbstbedienungsverbot und die Unterrichtungspflicht eingehalten werden. Die Kontrollen erstreckten sich auch auf den Internethandel. Bei der Kontrolle von 5.045 Betrieben der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft wurden die Sachkunde der Anwender überprüft, inwieweit sie die Auflagen und Bestimmungen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beachten.

Bei den Kontrollen im Handel stellte sich heraus, dass rund 86 Prozent der Betriebe den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln vorschriftsmäßig angezeigt hatten. In 92,3 Prozent der Betriebe wurde das Selbstbedienungsverbot beachtet und in 95,6 Prozent der kontrollierten Betriebe verfügte das Verkaufspersonal über die erforderliche Sachkunde. Allerdings fanden die Kontrolleure in jeder fünften Verkaufsstelle ein oder mehrere Pflanzenschutzmittel vor, die nicht verkehrsfähig waren.

Im Pflanzenschutz-Kontrollprogramm wird auch die Unkrautbekämpfung auf befestigten Freilandflächen kontrolliert (Bürgersteige, Garagenauffahrten, Parkplätze, Hof- und Gewerbeflächen). Nach dem Pflanzenschutzgesetz ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf solchen Flächen verboten. Im Einzelfall können die Behörden der Bundesländer Ausnahmen von diesem Verbot genehmigen, allerdings nur, wenn eine Maßnahme unbedingt notwendig ist und es keine praktikablen Alternativen zu Pflanzenschutzmitteln gibt. Im Jahr 2009 stellte sich bei 40 Prozent der 849 kontrollierten Flächen heraus, dass Pflanzenschutzmittel ohne eine solche Genehmigung eingesetzt worden waren. Da ein großer Teil dieser Kontrollen auf Grund von Anzeigen oder Verdachtsmomenten erfolgte, ist die Beanstandungsquote jedoch nicht repräsentativ.

Der Jahresbericht 2009 und weitere Informationen zum Pflanzenschutz-Kontrollprogramm sind online abrufbar unter: www.bvl.bund.de/psmkontrollprogramm.
Über zugelassene Pflanzenschutzmittel informiert das BVL unter: www.bvl.bund.de/infopsm.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) (c) DEGA Produktion und Handel online, 16.12.2010
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