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Tolylfluanidhaltige Pflanzenschutzmittel: BVL setzt Anwendung im Freiland aus

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Tolylfluanid das Ruhen der Zulassung angeordnet.
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Das bedeutet, dass die Mittel ab sofort weder vertrieben noch angewendet werden dürfen. Ausgenommen sind Anwendungen im Gewächshaus; Mittel mit einer entsprechenden Zulassung dürfen für diesen Anwendungsbereich weiter vertrieben werden. Grund für die Anordnung sind mögliche negative Auswirkungen eines Abbauprodukts von Tolylfluanid auf die Trinkwassergewinnung. Im November 2006 hatte der Zulassungsinhaber Behörden und Wasserversorger darüber informiert, dass nach Anwendung der Mittel das bislang unbekannte Abbauprodukt Dimethylsulfamid (DMS) im Boden entstehen und in Grund- und Oberflächenwasser gelangen kann. Wird dieses zur Trinkwassergewinnung entnommen und aufbereitet, kann aus DMS ein gesundheitsschädliches Nitrosamin entstehen, das mit einfachen Mitteln nicht vollständig entfernt werden kann. Einträge von DMS in Grund- und Oberflächenwasser, das zur Trinkwassergewinnung genutzt wird, müssen daher vermieden werden.

Ob ein Anwendungsverbot von Tolylfluanid, das auf Wasserschutzgebiete beschränkt ist, zum Schutz des Trinkwassers ausreicht, ist fraglich. Das BVL wird sich dazu noch weiter beraten. Vorsorglich wurde das Ruhen der Zulassung für alle Anwendungen im Freiland angeordnet. Bei der Bewertung des Wirkstoffs Tolylfluanid im EG-Gemeinschaftsverfahren war DMS als Abbauprodukt nicht festgestellt worden.

Tolylfluanid ist ein Wirkstoff zur Pilzbekämpfung. Er wird gegen Mehltau, Grauschimmel, und andere pilzliche Erkrankungen in Gemüsekulturen, Obst, Wein und Zierpflanzen eingesetzt. Betroffen sind die folgenden Pflanzenschutzmittel (mit Zulassungs-Nr.):
- Euparen M WG (3963-00), auch vertrieben unter den Bezeichnungen Baymat WG (3963-60) und Bayer Garten Universal-Pilzfrei (3963-61). Vertrieb und Anwendung sind nur noch „unter Glas“ zulässig.
- Melody Multi (4700-00). Vertrieb und Anwendung sind nur noch „unter Glas“ zulässig.
- Monceren plus (4525-00) und Folicur EM (3934-00). Zulassung ruht vollständig; kein Vertrieb, keine Anwendung. BVL

 

(c) DEGA online, 28. Februar 2007

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