ZVG kritisiert Reform der Rundfunk- und Fernsehgebühr
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Der Vorsitzende des Bundesverbandes Einzelhandelsgärtner (BVE) im Zentralverband Gartenbau (ZVG), Jürgen Herrmannsdörfer, betonte auf der Vorstandssitzung des BVE, dass die Branche nicht unerheblich belastet würde, auch wenn in Einzelfällen Erleichterungen gesehen werden, da der volle Beitragssatz von 17,98 € erst ab einer Mitarbeiterzahl von neun Personen greift.
Als Beispiel nannte Herrmannsdörfer eine Gärtnerei aus Bayern mit 20 Beschäftigen, zwei Filialen und drei Fahrzeugen: Bislang zahle der Betrieb 276 € im Jahr. Nach der Reform wären es 863 €, eine prozentuale Mehrbelastung von mehr als 200 Prozent also.
Das neue Gebührenmodell, das ab 2013 gelten soll, sieht für die private Nutzung künftig eine Haushaltsabgabe vor. Bei Unternehmen soll die monatliche Berechnung nicht mehr nach der Anzahl der Empfangs- und Abspielgeräte erfolgen, sondern nach der Anzahl der Mitarbeiter einer Betriebsstätte und nach der Anzahl der gewerblich genutzten Kraftfahrzeuge.
„Wir stellen fest, dass die neuen Pläne nicht im Einklang mit dem Neun-Punkte-Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie stehen. In diesem wurde angekündigt, den Rahmen für mittelständische Unternehmen zu erleichtern“, so Herrmannsdörfer auf der BVE-Vorstandssitzung.(ZVG/BVE)
(c) DEGA P&H online, 5.11.10
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