ZVG fordert 1:1-Umsetzung europäischer Abfallrahmenrichtlinie
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Grundsätzlich gilt für den ZVG, dass an einer 1:1-Umsetzung der europäischen Regelungen festzuhalten sei. Höhere Abfallverwertungsquoten seien allenfalls dann zu akzeptieren, wenn diese nicht zu einer höheren Kostenbelastung gegenüber bisherigen Verwertungswegen führten.
Einer der Kernpunkte, die Einführung der Wertstofftonne, wird vom ZVG grundsätzlich begrüßt. Die Umsetzung dieses Konzeptes verlange allerdings eine grundlegende Neuorientierung von Regelungen zur Erfassung, Rücknahme und Verwertung von Wertstoffen. Neue Kostenbelastungen für Vertreiber von stoffgleichen Nichtverpackungen werden abgelehnt. Hier seien mittelstandfreundliche Erleichterungen notwendig, so der ZVG, vor allem hinsichtlich der Einführung einer Kleinmengenregelung, die auch tatsächlich von Nachweis-, Berichts- und Registrierpflichten befreie. Dies gelte vor allem im Bereich der Verpackungsverordnung.
Generell müsse die Effizienz der Wertstofferfassung und -verwertung über einen funktionierenden Wettbewerb gesteigert werden.
Die Weiterentwicklung der Verpackungsverordnung werde die Details zur Wertstofftonne regeln. Aus Sicht des ZVG ist es dringend notwendig, dies mit einer angemessenen und praktikablen Kleinmengenregelung zu verbinden, um den Mittelstand von bürokratischen Pflichten zu entlasten. Die bisherigen Ergebnisse zu den hinterlegten Vollständigkeitserklärungen und den dazu gehörigen Mengen zeigten deutlich auf, dass es diesen Spielraum gebe, ohne dass duale Systeme gefährdet würden. Darüber hinaus müsse nochmals geprüft werden, inwieweit die Wahrnehmung der Produktverantwortung unbürokratischer und mittestandsfreundlicher gestaltet werden könne. (ZVG)
(c) DEGA P&H online, 24.9.10
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