Wird die Zulassung von Pflanzenstärkungsmitteln künftig zu teuer?
Zum 14. Juni 2011 tritt eine neue EU-Verordnung zu Pflanzenschutzmitteln in Kraft, die Ökologie und Verbraucherschutz unterstützen soll. Gleichzeitig führt sie allerdings zu einer wesentlichen Verteuerung im Zulassungsverfahren, informiert IBMA, der Dachverband der Biopflanzenschutzmittelhersteller.
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Ziel der neuen Verordnung (Verordnung Nr. 1107/2009 ersetzt die bisherige Richtlinie Nr.91/414): Natürlichen Pflanzenschutz-Alternativen wird der Vorzug gegeben. Wirkstoffe, die die Umwelt und die menschliche Gesundheit gefährden, sollen durch weniger toxische Schädlingsbekämpfungsmittel ersetzt werden. Präventive Methoden werden begünstigt.
Zulassung von Pflanzenstärkungsmitteln wird unfinanzierbar
Allerdings könnten durch die neue Verordnung auch alternative Pflanzenstärkungsmittel einem neuerlichen aufwändigen Prüfungsverfahren unterzogen werden, befürchtet man bei IBMA. So würde zum Beispiel die Zulassung eines einfachen Algen- oder Pflanzenextraktes in Zukunft bis zu 1 Mio € kosten. In Deutschland wurde bisher vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für diese biologischen Produkte, welche die Widerstandsfähigkeit von Pflanzen stärken, ohne Schadorganismen direkt anzugreifen, ein vereinfachtes und gut funktionierendes Zulassungsverfahren praktiziert. Die dort publizierte Liste wurde von mehreren EU Staaten übernommen (www.bvl.bund.de).
Kind nicht mit dem Bade ausschütten
„Wir begrüßen die neue EU-Richtlinie grundsätzlich, da sie mehr Ökologie und Verbrauchersicherheit bringt“, sagt Jürg Huber, der Präsident des IBMA, dem Dachverband der Biopflanzenschutzmittelhersteller in Deutschland und Österreich. „Wir wünschen uns jedoch, dass Pflanzenstärkungsmittel im Rahmen der neuen EU- Verordnung auch in Zukunft ein vereinfachtes Zulassungsverfahren durchlaufen, denn von diesen Produkten geht kein Risiko für Mensch und Umwelt aus.“
Quelle: www.ibma-da.org
Zulassung von Pflanzenstärkungsmitteln wird unfinanzierbar
Allerdings könnten durch die neue Verordnung auch alternative Pflanzenstärkungsmittel einem neuerlichen aufwändigen Prüfungsverfahren unterzogen werden, befürchtet man bei IBMA. So würde zum Beispiel die Zulassung eines einfachen Algen- oder Pflanzenextraktes in Zukunft bis zu 1 Mio € kosten. In Deutschland wurde bisher vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für diese biologischen Produkte, welche die Widerstandsfähigkeit von Pflanzen stärken, ohne Schadorganismen direkt anzugreifen, ein vereinfachtes und gut funktionierendes Zulassungsverfahren praktiziert. Die dort publizierte Liste wurde von mehreren EU Staaten übernommen (www.bvl.bund.de).
Kind nicht mit dem Bade ausschütten
„Wir begrüßen die neue EU-Richtlinie grundsätzlich, da sie mehr Ökologie und Verbrauchersicherheit bringt“, sagt Jürg Huber, der Präsident des IBMA, dem Dachverband der Biopflanzenschutzmittelhersteller in Deutschland und Österreich. „Wir wünschen uns jedoch, dass Pflanzenstärkungsmittel im Rahmen der neuen EU- Verordnung auch in Zukunft ein vereinfachtes Zulassungsverfahren durchlaufen, denn von diesen Produkten geht kein Risiko für Mensch und Umwelt aus.“
Quelle: www.ibma-da.org
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