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Landwirtschaftliche Krankenkassen: Nachteile durch Gesundheitsreform

Durch die geplante Neuregelung sind die landwirtschaftlichen Krankenkassen – und damit auch die Krankenkasse für den Gartenbau – ab 2009 nicht mehr an den Bundesmitteln zur Finanzierung der beitragsfreien Familienversicherung beteiligt.
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Dass den landwirtschaftlichen Krankenkassen diese Bundesmittel nicht mehr zufließen, hat eine Ursache. Derzeit erhalten die landwirtschaftlichen Krankenkassen als Teil der gesetzlichen Krankenversicherung anteilig Bundesmittel für versicherungsfremde Leistungen (§ 221 SGB V). Ab 2009 sollen diese jedoch nur noch in den Gesundheitsfonds fließen. An dem sind die landwirtschaftlichen Krankenkassen aber gar nicht beteiligt, obwohl sie auch weiterhin Teil der gesetzlichen Krankenkassen sind.

Es sind keine Gründe ersichtlich, warum die landwirtschaftlichen Krankenkassen nicht mehr in den Nutzen dieser Mittel kommen sollen. Der formale Aspekt, dass sie ohne Beteiligung am Gesundheitsfonds auch keine Gelder erhalten können, könnte durch eine gesetzliche Regelung ausgeräumt werden. Diese müsste festlegen, dass die landwirtschaftlichen Krankenkassen ihren Anteil vor Einzahlung in den Gesundheitsfonds vom Bundesversicherungsamt erhielten.

„Überhaupt nicht nachzuvollziehen ist aber die Begründung, die landwirtschaftlichen Krankenkassen erhielten ja schon Bundesmittel nach § 37 des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte“, stellt Jürgen Mertz, Vizepräsident des Zentralverbands Gartenbau (ZVG) fest. Diese Bundesmittel würden für die Finanzierung der Leistungen an die Altenteiler gewährt und hätten daher einen völlig anderen Zweck als die Bundesmittel zum Ausgleich versicherungsfremder Leistungen und zur beitragsfreien Familienversicherung, so Mertz weiter. Das habe auch die Politik so gesehen. Denn bisher habe niemand ernsthaft bezweifelt, dass der Ausgleich für versicherungsfremde Leistungen auch den landwirtschaftlichen Krankenkassen als Teil der gesetzlichen Krankenversicherung gewährt werden müsse.

Es ist nachdrücklich zu fordern, dass landwirtschaftliche Krankenkassen auch weiterhin Bundesmittel für versicherungsfremde Leistungen – und insbesondere für die kostenfreie Mitversicherung von Kindern in der gesetzlichen Krankenversicherung – erhalten. „In diesem Punkt muss eine Korrektur erfolgen“, so Mertz. ZVG

 

www.dega.de, 3. Januar 2007

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