Ökosteuer: Vergünstigungen sollen reduziert werden
- Veröffentlicht am
Die ökologische Steuerreform von 1999 sollte umweltfreundliche Technologien stärken, den Arbeitsmarkt festigen durch eine Entlastung bei den Rentenversicherungsbeiträgen und internationale Wettbewerbsverzerrungen abmildern für die in Gewächshäusern produzierenden Betriebe. Seither trägt der Gartenbau wesentlich zur nachhaltigen Reduzierung des CO2-Ausstoßes in Deutschland bei. Denn die Unternehmer investieren in vielen Bereichen in energiesparende Technik und nutzen nachhaltige Kraftstoffe.
Gegenüber dem produzierenden Gewerbe allerdings wird der Gartenbau durch die Energiesteuern unverhältnismäßig stark beansprucht. Zwar profitiert die Branche von der Entlastung bei der Ökosteuer gemäß §54 EnergieStG. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes musste sie aber die von der Bundesregierung vorgesehenen Steuerentlastungen für den Energieeinsatz in Gewächshäusern sogar zurückzahlen: ein Novum für die deutsche Gesetzgebung und eine unverhältnismäßige Bürde für die Unternehmen.
Bei der Ökosteuerreform ist darüber hinaus eine Verrechnungsmöglichkeit mit den Sozialversicherungsbeiträgen für den Gartenbau nicht vorgesehen. Dadurch entfällt für diese Betriebe,
die wie keine andere Sparte der Agrarwirtschaft familienfremde Arbeitskräfte beschäftigen eine mögliche Entlastung.
Die Benachteiligung der mittelständischen Gartenbau-Unternehmer gegenüber dem großen produzierenden Gewerbe werde mit den Kabinettbeschlüssen offensichtlich, betont Herker. So würde zum Beispiel eine Erhöhung des Selbstbehaltes kleinere Unternehmen ungleich mehr treffen als große Energieverbraucher. Die Begründung im Anhang des Gesetzesentwurfes, dass kleinere Betriebe kaum durch den internationalen Wettbewerb tangiert werden, kann der ZVG vor dem Hintergrund der teilweise ruinösen internationalen Konkurrenz auf den Märkten für Blumen und Pflanzen nicht nachvollziehen.
Präsident Herker bittet daher Bundesfinanzminister Schäuble, diese besonderen Bedingungen in den weiteren Beratungen zu berücksichtigen: „Einer agilen und innovativen Branche darf nicht mit zusätzlichen Belastungen eine weitere Hürde im internationalen Wettbewerb in den Weg gelegt werden.“ (ZVG)
(c) DEGA P&H online, 13.8.10
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.