Urnen: Umbettung liberalisieren?
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Die Verbraucherschutzvereinigung Aeternitas, Königswinter, hat sich dieses Problems angenommen und eine Studie mit dem Titel „Liberalisierung der Umbettungspraxis“ erstellt. Die Autoren Dr. Falko Ritter und Christoph Keldenich formulieren konkrete Vorschläge für Gesetzestexte und Verwaltungsbestimmungen, die den Ansprüchen der Menschen nach Totenfürsorge vor Ort in einer mobilen Gesellschaft gerecht werden ohne die Totenruhe zu verletzen. Ziel ist es dabei nicht, die Friedhofskultur zu überwinden, sondern sie zu reformieren, zu liberalisieren und damit zu stabilisieren. Die zuständigen Friedhofsverwaltungen erlauben Umbettungen bislang nur in wenigen Ausnahmefällen. Sie berufen sich dabei auf die Bestattungsgesetze der Bundesländer. Die Formulierungen in den jeweiligen Landesbestattungsgesetzen unterscheiden sich, doch die Grundaussage bleibt die gleiche.
Eine Umbettung wird nur erlaubt, wenn „ein wichtiger Grund“ besteht. „Grundsatz ist, dass die so genannte Totenruhe nicht gestört werden soll“, erläutert Christoph Keldenich, Rechtsanwalt von Aeternitas. Auch die Gerichte betonen die Bedeutung der Totenruhe. In den letzten Jahren wurde in zahlreichen Urteilen der Wunsch nach einer Umbettung abgelehnt. Viele Richter bewerten die Totenruhe als eine Menschenwürde über den Tod hinaus. Das gilt gleichermaßen für den Leichnam wie für die Asche des Verstorbenen, die rechtlich gleichgestellt sind. Bei ihren Entscheidungen gegen eine Umbettung vernachlässigen viele Richter nach Ansicht von Aeternitas jedoch das Recht der Hinterbliebenen auf Totenfürsorge. „Es entspricht der Menschenwürde und Entscheidungsfreiheit der Hinterbliebenen, das Andenken ihrer Verstorbenen an einem Grab bei sich vor Ort pflegen zu können“, erklärt Keldenich. Laut einer repräsentativen Emnid-Studie im Auftrag von Aeternitas aus dem Jahr 2010 spricht sich die Mehrheit der Bundesbürger für eine liberalere Handhabung bei Umbettungen aus. Fast zwei Drittel der Befragten (63 Prozent) würden Umbettungen von Urnen auf Wunsch der Angehörigen immer erlauben. Nur fünf Prozent lehnen Umbettungen von Urnen grundsätzlich ab. Die Wünsche der Mehrheit der Menschen und die praktische Handhabung liegen weit auseinander.
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(c) DEGA P&H online, 2.7.10
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