Tarifabschluss Baumschulen Schleswig-Holstein/Hamburg
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Die Einigung erstreckt sich auf den Lohntarifvertrag in folgenden Punkten:
• 3-stufige Erhöhung des Lohnes jährlich um jeweils 1, 3 % ab 1.7.2010 bei einer Laufzeit von 36 Monaten vom 1.7.2010 bis 30.06.2013.
• Überproportionale 3-stufige Erhöhung des Ecklohns jeweils zum 1.7. auf 11,25 Euro, 11,50 Euro und 11,75 Euro.
• Auskopplung der Saisonarbeitskräfte in einen separaten Lohntarifvertrag. Unverändertes Lohnniveau von 7,05 Euro bei einer Laufzeit bis 31.12.2011.
• Überproportionale Erhöhung der LGr. 4 (Ungelernte Arbeitnehmer/-innen) einmalig um + 0,30 Euro zzgl. der tariflichen Erhöhungen.
• Erhöhung der Auszubildendenvergütung ab 01.09.2010:
1. Ausbildungsjahr 485 Euro (bisher 475), 2. Ausbildungsjahr 560 Euro (bisher 550) sowie 3. Ausbildungsjahr 610 Euro (bisher 600). Hinzu kommt ein leistungsabhängiger Bonus von 40 Euro bei Nachweis überdurchschnittlicher schulischer Leistungen (Zeugnis der Berufsschule mit Notendurchschnitt besser als 2,5).
• Lohngruppe 4 wird zu Lohngruppe 5: Die LGr. 5 neu: „Ungelernte Arbeiter/-innen mit bis zu 1-jähriger Tätigkeit in Baumschulbetrieben.“
• Ersatz des Begriffes „Gehilfe“ durch den Begriff „Gärtner/-in“.
• Die Sozialpartner setzen sich gemeinsam ein für die Schaffung eines Ausbildungsförderungswerkes für den deutschen Produktionsgartenbau.
Steinmeyer zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden: „Wir sind in Verantwortung für die Mitarbeiter an die Grenze des Machbaren gegangen. Dafür haben unsere Betriebe drei Jahre Planungssicherheit. Dies ist in Anbetracht des unsicheren weiteren Verlaufs der Finanzkrise sowie der Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 2011 sicherlich ein gutes Ergebnis. Zudem ist es gelungen, einige innovative Elemente wie den Azubi-Bonus zu berücksichtigen.“
Dr. Frank Schoppa, LV Schleswig-Holstein im Bund deutscher Baumschulen (BdB) e.V
(c) DEGA P&H online, 8.6.10
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