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Biostrom: Neue Frist für Nachhaltigkeitszertifizierung

Der Zeitpunkt des „Scharfstellens" der Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse im Strom- und Biokraftstoffsektor soll europakonform auf den 1. Januar 2011 verschoben werden. Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßt diese Entscheidung, da nun mehr Zeit  zur Schaffung notwendiger Zertifizierungssysteme bleibe.

 

 

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Die Verbandsspitze hatte in der Vergangenheit mehrfach auf mögliche Marktverwerfungen hingewiesen, so auch im Gespräch mit den Obleuten des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in der vergangenen Woche in Berlin. Durch die sehr kurzfristige Umsetzung der Nachhaltigkeitsverordnung würden die Etablierung notwendiger Zertifizierungssysteme und Zertifizierungsstellen nur unter enormem Zeitdruck erfolgen können. So bestand die Gefahr, dass es nicht gelingen würde, rechtzeitig ausreichende Mengen an zertifiziertem Pflanzenöl zur Verfügung zu stellen, wodurch die Betreiber von Pflanzenöl-Blockheizkraftwerken (BHKWs) in Schwierigkeiten geraten wären.

Durch die Entscheidung ist nun sichergestellt, dass beim Einsatz von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung sowie von Biokraftstoffen nicht bereits zum 1. Juli, sondern erst ab dem 1. Januar 2011 ein Nachweis über die verordnungskonforme Nachhaltigkeit der eingesetzten Biomasse erbracht werden muss.

Aktuell sind ein Zertifizierungssystem sowie sieben Zertifizierungsstellen von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vorläufig anerkannt. Ein weiteres, von den Verbänden getragenes Zertifizierungssystem wird demnächst einen Antrag auf Anerkennung stellen.

Ungeachtet der Fristverlängerung gehen Branchenkenner davon aus, dass durch den Mehraufwand für die Zertifizierung mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 10 bis 40 Euro je Tonne Pflanzenöl zu rechnen ist.(ZVG)

 

(c) DEGA P&H online, 30.4.10

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