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Vorsicht beim Entfernen von Grabutensilien

Wer Gegenstände von einem Grab entfernt, riskiert eine Anzeige wegen Störung der Totenruhe.
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Über folgendes Beispiel berichtet die Agentur ddp-Bayern jetzt aus dem Raum Nürnberg: Wegen einer noch ausstehenden Bezahlung hat ein Steinmetz im Landkreis Nürnberger Land einen angelieferten Grabstein wieder vom Friedhof entfernt. Wie die Polizei am Mittwoch mitteilte, transportierte der Betrieb kurz vor Ostern sowohl den Stein als auch eine Grablaterne von dem Friedhof in Schwarzenbruck ab. Beides hatte bereits seit Jahren auf dem Grab eines Kindes gestanden. Den Angaben zufolge waren trotz mehrmaliger Anmahnung immer noch finanzielle Forderungen an den Grabbesitzer offen. Aus diesem Grund holte die Firma den Grabstein sowie die Laterne kurzerhand wieder ab. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat Ermittlungen gegen den Verantwortlichen der Steinmetzfirma wegen des Verdachts der Störung der Totenruhe aufgenommen. PR

 

(c) DEGA P&H online, 9.4.10

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