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Förderung erneuerbarer Energien: Antragsstopp aufgehoben

Das Programm zur Förderung erneuerbarer Energien wird für Neuanträge 2006 wieder geöffnet. Die der Förderung zugrunde liegenden Richtlinien gelten bis zum 31. Dezember 2006. Um sicherzustellen, dass Anträge bis Ende 2006 bearbeitet werden können, sind die Anträge bis zum 15. Oktober 2006 bei der KfW einzureichen.
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Aufgrund der Begrenztheit der Mittel gilt jedoch zusätzlich ein strenges Windhundverfahren. Sollten die Mittel bereits vor dem 15. Oktober 2006 erschöpft sein, verkürzt sich die Antragsfrist. Die Förderdarlehen werden aus Bundesmitteln verbilligt. Für diese Darlehen gelten die Regelungen für Kredite, die aus öffentlichen Haushaltsmitteln refinanziert oder bezuschusst werden (kursiv gedruckter Teil der AGB). Dies wird in den Zusagetexten abgebildet. Auch das Merkblatt und die Formulare Verwendungsnachweis und Anlage zum Kreditantrag wurden angepasst. Die neuen Formulare können unter den unten angegebenen Nummern bestellt werden. Für die Darlehen ist ein Verwendungsnachweis erforderlich, der auf den dafür vorgesehenen KfW-Formularen über den Weg der Bankdurchleitung bei der KfW eingereicht wird. Die abgerufenen Darlehensbeträge sind innerhalb von drei Monaten dem festgelegten Verwendungszweck zuzuführen. Die Förderrichtlinien wurden in der Zwischenzeit geändert. Es gelten die Förderrichtlinien vom 12. Juni 2006. Da diese Förderrichtlinien erst noch von der EU-Kommission genehmigt werden müssen, kommen für gewerbliche Antragsteller bis dahin noch die Förderrichtlinien vom 14. März 2006 zur Anwendung. Somit kann es abhängig vom Antragseingang bei der KfW zu unterschiedlichen Fördersätzen oder Regelungen bei Anträgen von gewerblichen Antragstellern kommen. Das Infocenter der KfW Mittelstandsbank ist unter der Servicenummer 018 01/24 11 24 erreichbar, das der KfW Förderbank unter 018 01/33 55 77. Die aktuelle Konditionenübersicht steht über Fax-Abruf unter der Nummer 069/74 31-42 14 zur Verfügung. KfW (c) DEGA online 6. September 2006
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