EU-Kommission: Gentechnisch veränderte Kartoffel zugelassen
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Bei der gentechnisch veränderten Kartoffel "Amflora" handelt es sich um eine Kartoffel ausschließlich zur Verwendung als nachwachsender Rohstoff; sie ist nicht zum Verzehr geeignet. Der potenzielle Verwendungspfad liegt in der Stärkeindustrie. Die Zulassung umfasst jedoch auch die Verfütterung der Nebenprodukte, sodass entsprechend der konventionellen Stärkeerzeugung die anfallende Pülpe auch verfüttert werden kann.
Derzeit liegen noch keine detaillierten pflanzenartspezifischen Vorgaben gemäß der Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen vor. Der DBV weist darauf hin, dass diese nun schnellstmöglich festgelegt werden müssen, um die Koexistenz zu gewährleisten und Rechtssicherheit zu schaffen. Dann liegt es an den Erzeugern und den Abnehmern, ob ein Anbau erfolgt. (DBV)
(c) DEGA P&H online, 5.3.10
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