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EU-Kommission: Gentechnisch veränderte Kartoffel zugelassen

Mit der Anbauzulassung der gentechnisch veränderten Kartoffel "Amflora" durch die Europäische Kommission am 2. März geht ein 13 Jahre andauerndes Zulassungsverfahren zu Ende. Noch unklar sind die Auswirkungen für die Landwirte in Deutschland. Gemäß dem Gentechnik-Gesetz ist eine Meldung 3 Monate vor der Auspflanzung im Standortregister obligatorisch. Da im Register gegenwärtig nur 20 ha gemeldet sind, ist in diesem Jahr nicht mit einem großflächigen Anbau zu rechnen.
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Bei der gentechnisch veränderten Kartoffel "Amflora" handelt es sich um eine Kartoffel ausschließlich zur Verwendung als nachwachsender Rohstoff; sie ist nicht zum Verzehr geeignet. Der potenzielle Verwendungspfad liegt in der Stärkeindustrie. Die Zulassung umfasst jedoch auch die Verfütterung der Nebenprodukte, sodass entsprechend der konventionellen Stärkeerzeugung die anfallende Pülpe auch verfüttert werden kann.

Derzeit liegen noch keine detaillierten pflanzenartspezifischen Vorgaben gemäß der Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen vor. Der DBV weist darauf hin, dass diese nun schnellstmöglich festgelegt werden müssen, um die Koexistenz zu gewährleisten und Rechtssicherheit zu schaffen. Dann liegt es an den Erzeugern und den Abnehmern, ob ein Anbau erfolgt. (DBV)

 

(c) DEGA P&H online, 5.3.10

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