ZVG diskutiert Sozialversicherung
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Am Ende wurde das Strategiepapier „Zur Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung unter besonderer Berücksichtigung der Situation bei den Sozialversicherungsträgern für den Gartenbau“ verabschiedet.
Der Vorsitzende des Sozialpolitischen Ausschusses des ZVG, Jürgen Mertz, stellte deutlich heraus, dass es notwendig sei, die Besonderheiten der Sozialversicherung für den Gartenbau auch gegenüber der Politik immer wieder zu betonen. „Insbesondere bei der Berufsgenossenschaft für den Gartenbau haben wir eine völlig andere Zusammensetzung des versicherten Personenkreises als bei den übrigen landwirtschaftlichen Trägern. So sind bei der Unfallversicherung für den Gartenbau nicht nur Produktionsunternehmen, sondern auch der Dienstleistungsgartenbau und die kommunalen Gartenbauunternehmen versichert. Diese Zusammenfassung des gärtnerischen Berufsstands in einer Unfallversicherung ist ein Grund dafür, dass durch gute berufsstandsweite Präventionsarbeit seit vielen Jahren die Unfallzahlen rückläufig sind. Ferner sind nur ein Fünftel der Versicherten Unternehmer, vier Fünftel hingegen Arbeitnehmer. Eine Leistungskürzung im Bereich der Unfallversicherung nur für Unternehmer führt daher zu keiner merklichen Kostenentlastung bei der Berufsgenossenschaft für den Gartenbau und damit auch nicht zur notwendigen Beitragsstabilität in der Unfallversicherung“, so Mertz.
Sozialversicherung zukunftsfähig gestalten
Mertz stellte klar, dass man sich auch einer Diskussion über das Leistungsspektrum bei der Unfallversicherung nicht verschließe. Dabei müsste aber das Leistungsspektrum für alle Versicherten beleuchtet werden.
Um die Unfallversicherung auch für die Zukunft auf sichere Füße zu stellen, hält der ZVG es für richtig, die Möglichkeiten der Umstellung auf ein Kapitaldeckungsverfahren auszuloten und nach Lösungen zu suchen, die allerdings die zurzeit tätigen Unternehmen nicht überbelasten dürfen.
Wichtig ist dem gärtnerischen Berufsstand, dass die bestehenden Synergieeffekte durch die enge Verzahnung der drei Träger für den Gartenbau auch in Zukunft erhalten bleiben.
Sollte der Gesetzgeber allerdings eine Organisationsreform für notwenig halten, fordert der Zentralverband Gartenbau ihn auf, die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass ein Personalabbau auch tatsächlich möglich ist.
„Aus Sicht des gärtnerischen Berufsstands ist es nicht in erster Linie notwendig, die Organisationsstruktur zu ändern“, so Mertz, „sondern das gesamte System der landwirtschaftlichen Sozialversicherung zukunftsfähig auszugestalten und dabei die funktionierenden, bundesweit tätigen Sozialversicherungsträger für den Gartenbau nicht zu zerschlagen.“ ZVG
www.dega.de, 26. Juli 2006
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