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Pflanzenschutz-Kontrollprogramm: Jahresbericht 2008

Der Vertrieb und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln werden von den Bundesländern intensiv überwacht. Das belegt der Jahresbericht 2008 zum Pflanzenschutz-Kontrollprogramm, der vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) herausgegeben wurde.
 

 

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Die Länderbehörden kontrollierten im Jahr 2008 in mehr als 3.000 Handelsbetrieben, ob das Verkaufspersonal sachkundig ist, die angebotenen Mittel eine Zulassung haben sowie richtig gekennzeichnet sind und inwieweit Selbstbedienungsverbot und Beratungspflicht eingehalten werden. Die Kontrollen erstrecken sich auch auf den Internethandel.

Darüber hinaus sind mehr als 5.500 Betriebe der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft kontrolliert worden. Hier geht es unter anderem um die Sachkunde der Anwender und die Beachtung von Auflagen und Bestimmungen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.

Bei den Kontrollen im Handel stellte sich heraus, dass rund 12 Prozent der Betriebe den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln nicht vorschriftsmäßig angezeigt hatten. In jeder vierten Verkaufsstelle fanden die Kontrolleure ein oder mehrere Pflanzenschutzmittel vor, die nicht oder nicht mehr verkehrsfähig waren. In 8,4 Prozent der Betriebe wurde das Selbstbedienungsverbot missachtet, in 6,0 Prozent bemängelten die Inspektoren fehlende Sachkunde beim Verkaufspersonal.


Ein Schwerpunkt der Kontrollen galt den verwendeten Pflanzenschutzmitteln im Gemüseanbau. Hier stellte sich heraus, dass auf 3,2 Prozent der überprüften Flächen Mittel zum Einsatz kamen, die in der betreffenden Kultur nicht zulässig waren.

Verstärkt wurde im Jahr 2008 auch die Unkrautbekämpfung auf befestigten Freilandflächen kontrolliert (Bürgersteige, Garagenauffahrten, Parkplätze, Hof- und Gewerbeflächen). Nach dem Pflanzenschutzgesetz ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf solchen Flächen verboten. Im Einzelfall können die Behörden der Bundesländer Ausnahmen von diesem Verbot genehmigen, allerdings nur, wenn eine Maßnahme unbedingt notwendig ist und es keine praktikablen Alternativen zu Pflanzenschutzmitteln gibt. Bei etwa einem Drittel von 1.400 kontrollierten Flächen stellte sich heraus, dass Pflanzenschutzmittel ohne eine solche Genehmigung eingesetzt worden waren. Ein großer Teil dieser Kontrollen erfolgte auf Grund von Anzeigen oder Verdachtsmomenten, deshalb ist die Beanstandungsquote nicht repräsentativ.

Der Jahresbericht 2008 und weitere Informationen zum Pflanzenschutz-Kontrollprogramm
sind online abrufbar unter: www.bvl.bund.de/psmkontrollprogramm. /BLV

 

(c) DEGA P&H online, 2.2.10

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