Steuern kompakt
Neues bei Umsatzsteuer und Liquidität im Gartenbau
Lieferungen zwischen verschiedenen EU-Ländern bleiben eigentlich bei Verwendung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer im Land des Lieferanten steuerfrei. Eine Gesetzeslücke hat seit Einführung des europäischen Umsatzsteuersystems in 1993 aber dazu geführt, dass pauschalierende Gärtner trotzdem die bislang 10,7 % pauschale Umsatzsteuer in Rechnung stellen konnten.
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Die Kunden im Ausland, sei es in Österreich, Holland oder Dänemark, waren in aller Regel nicht bereit, diese Umsatzsteuer zu bezahlen. Man konnte aber bis Ende 2009 in den Genuss der pauschalen Umsatzsteuer kommen, wenn man sich vom Kunden den Vorsteuervergütungsanspruch gegenüber den deutschen Finanzbehörden abtreten ließ und diesen bis Ende Mai geltend machte. Die pauschale Umsatzsteuer wurde dann vom Bundesamt für Finanzen direkt an die pauschalierenden Gärtner ausgezahlt. Eine eigentlich als wesentliche Vereinfachung gedachte Änderung im Vorsteuervergütungsverfahren bringt beim Export gärtnerischer Produkte durch pauschalierende Betriebe ins Ausland nun Nachteile. Durch eine Änderung im Vergütungsverfahren kann man ab 2010 die Anträge...
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