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Erneuerbare Energien: Darlehen auch nach Baubeginn

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird bis zum Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2007 bei der Förderung erneuerbarer Energien vom Grundsatz abweichen, Darlehen nur für Maßnahmen zu vergeben, mit deren Bau noch nicht begonnen wurde. Dies gab der Deutsche Bauernverband (DBV) bekannt.
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Es reicht zunächst also aus, bei der Hausbank einen konkretisierten formlosen Antrag auf Förderung mit einem Darlehen aus dem KfW-Programm für erneuerbare Energien zu stellen. Die vollständigen Kreditantragsunterlagen sind dann innerhalb von vier Wochen nach Inkrafttreten des Bundeshaushalts an die KfW weiterzuleiten.

Die Förderung für erneuerbare Energien wird über Zuschüsse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie über zinsverbilligte Darlehen/Teilschulderlass der KfW abgewickelt. Die Mittel stammen aus dem so genannten Marktanreizprogramm des Bundes.

Die KfW fördert folgende Anlagen für die Nutzung erneuerbarer Energien: Biomasseanlagen zur Wärmeerzeugung über 100 kW Nennwärmeleistung, Biomasseanlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung (KWK-Anlagen), Biogasanlagen auf Biomassebasis sowie Anlagen zur Nutzung von Tiefengeothermie. DBV

 

www.dega.de, 31. Mai 2006

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