Erneuerbare Energien: Darlehen auch nach Baubeginn
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Es reicht zunächst also aus, bei der Hausbank einen konkretisierten formlosen Antrag auf Förderung mit einem Darlehen aus dem KfW-Programm für erneuerbare Energien zu stellen. Die vollständigen Kreditantragsunterlagen sind dann innerhalb von vier Wochen nach Inkrafttreten des Bundeshaushalts an die KfW weiterzuleiten.
Die Förderung für erneuerbare Energien wird über Zuschüsse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie über zinsverbilligte Darlehen/Teilschulderlass der KfW abgewickelt. Die Mittel stammen aus dem so genannten Marktanreizprogramm des Bundes.
Die KfW fördert folgende Anlagen für die Nutzung erneuerbarer Energien: Biomasseanlagen zur Wärmeerzeugung über 100 kW Nennwärmeleistung, Biomasseanlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung (KWK-Anlagen), Biogasanlagen auf Biomassebasis sowie Anlagen zur Nutzung von Tiefengeothermie. DBV
www.dega.de, 31. Mai 2006
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