Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Arbeit und Personal

Verbotene Anlegung eines Brunnens

Veröffentlicht am
Nach dem Wasserhaushaltsgesetz stellt das Zutagefördern von Grundwasser eine Gewässerbenutzung dar und bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis oder Bewilligung. Wird die erforderliche behördliche Entscheidung nicht eingeholt, gibt es Probleme. Das Grundeigentum berechtigt nämlich nicht zu einer Gewässerbenutzung, die einer Erlaubnis oder Bewilligung bedarf. Es wird dann die Gewässeraufsicht tätig. Ihre Aufgabe ist es, die Gewässer (dazu gehört auch das Grundwasser) zu überwachen und sicherzustellen, dass die nach dem Wasserrecht bestehenden oder aufgrund des Wasserrechts begründeten Verpflichtungen erfüllt werden und vermeidbare Beeinträchtigungen unterbleiben. Die Wasserbehörden ordnen zur Erfüllung dieser Aufgaben die notwendigen...
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
2 Monate kostenlos testen
0,- EUR / 2 Monate
danach 149,99 EUR (inkl. MwSt.) / 12 Monate
  • 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
2 Monate kostenlos testen
0,- EUR / 2 Monate
danach 210,- EUR (inkl. MwSt. und Versand) / 12 Monate
Mehr zum Thema: