Arbeit und Personal
Verbotene Anlegung eines Brunnens
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Nach dem Wasserhaushaltsgesetz stellt das Zutagefördern von Grundwasser eine Gewässerbenutzung dar und bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis oder Bewilligung. Wird die erforderliche behördliche Entscheidung nicht eingeholt, gibt es Probleme. Das Grundeigentum berechtigt nämlich nicht zu einer Gewässerbenutzung, die einer Erlaubnis oder Bewilligung bedarf. Es wird dann die Gewässeraufsicht tätig. Ihre Aufgabe ist es, die Gewässer (dazu gehört auch das Grundwasser) zu überwachen und sicherzustellen, dass die nach dem Wasserrecht bestehenden oder aufgrund des Wasserrechts begründeten Verpflichtungen erfüllt werden und vermeidbare Beeinträchtigungen unterbleiben. Die Wasserbehörden ordnen zur Erfüllung dieser Aufgaben die notwendigen...
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