Gartenbau-Berufsgenossenschaft: Aufwendungen gestiegen, Arbeitswerte gesunken
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Im vergangenen Jahr waren es 1,72 %. Für die Unternehmen des Erwerbsgartenbaus ergibt sich, unter Anwendung des Gefahrtarifs, im gärtnerischen Betriebsteil ein Beitrag von 24,25 Euro je 1 000 Euro Jahresarbeitswert und im kaufmännischen Teil in Höhe von 3,67 Euro.
In der gesetzlichen Unfallversicherung besteht das Prinzip der nachträglichen Bedarfsdeckung. Die im Vorjahr entstandenen Aufwendungen der GB-BG werden auf die Mitgliedsunternehmen umgelegt. Die Mehrausgaben der GB-BG von 2,3 % im vergangenen Jahr lassen somit das Umlagesoll ansteigen.
Jahresarbeitswert als gerechter Beitragsmaßstab
Auf die Mitgliedsunternehmen umgelegt werden die Aufwendungen nach dem Beitragsmaßstab des Jahresarbeitswerts. Er setzt sich zusammen aus den Lohnsummen der Beschäftigten und Pauschalsätzen für die Unternehmer und ihre Ehegatten. Dies ist ein gutes Stück Beitragsgerechtigkeit, denn die Unternehmerehegatten und die Beschäftigten sind es schließlich, die den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz genießen. Und im Versicherungsfall erhalten sie Geldleistungen, die sich nach dem Jahresarbeitsverdienst berechnen.
Die Summe aller Jahresarbeitswerte war im vergangenen Jahr um 2,32 % gesunken. Auf je 1 000 Euro Jahresarbeitswert müssen entsprechend höhere Aufwendungen umgelegt werden, das sind 18,3677 Euro.
Betriebsgruppen nach Unfallgefahren
Zudem werden die Beiträge nach der Unfallgefahr abgestuft. In dem so genannten Gefahrtarif sind die Mitgliedsunternehmen nach dem Grad der Unfallgefahr in Betriebsgruppen zusammengefasst. Wer einer Betriebsgruppe mit günstiger Gefahrklasse angehört, zahlt einen niedrigeren Beitrag. Auch dies bedeutet Beitragsgerechtigkeit.
Für die verwaltenden und kaufmännischen Bereiche und mitversicherte Haushaltungen beläuft sich der Beitrag einheitlich auf 3,67 Euro je 1 000 Euro Jahresarbeitswert, für die gärtnerischen Betriebsteile auf 24,25 Euro. Im Friedhofswesen beträgt der Beitrag 14,69 Euro.
Bundeszuschuss für Produktionsbetriebe
Unternehmen mit Flächenbewirtschaftung erhalten in aller Regel Bundeszuschüsse zur Senkung ihrer Beitragslast. Damit reduziert sich deren Beitrag für den gärtnerischen Betriebsteil auf 16,10 Euro, für den Verwaltungsteil und die Haushaltung auf 2,43 Euro je 1000 Euro Jahresarbeitswert.
Beitragsgerechtigkeit durch Bonussystem
Unternehmer von Betrieben mit einer deutlich unter dem Durchschnitt liegenden Unfallbelastung erhalten einen Nachlass von 5 %, von 10 % oder gar von 18 % auf ihren Beitrag. So zahlt sich das erfolgreiche Bemühen um Arbeitssicherheit im Betrieb in barer Münze aus. SVG
www.dega.de, 3. Mai 2006
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