Insolvenzgeldumlage: Für 2005 niedriger
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Das Insolvenzgeld wird im Nachhinein erhoben. 2006 sind die 2005 entstandenen Kosten zu begleichen. Für 2005 wurden von der Bundesagentur für Arbeit insgesamt 8 602 182,74 e Insolvenzgeld von der GB-BG angefordert. Diese Summe ist von den dort versicherten Unternehmen, soweit diese Arbeitnehmer beschäftigen, aufzubringen.
Die Anforderung des Insolvenzgelds erfolgt nicht durch gesonderten Bescheid. Die Höhe der Umlage wird den Unternehmen im Bescheid über den Unfallversicherungsbeitrag mitgeteilt.
Insolvenzgeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die von den örtlichen Arbeitsagenturen im Fall einer Insolvenz an die betroffenen Arbeitnehmer zum Ausgleich für ausgefallenes Arbeitsentgelt ausgezahlt wird. Die Berufsgenossenschaften sind gesetzlich verpflichtet, das Insolvenzgeld von ihren Mitgliedern zu erheben. Die Absicherung der Insolvenzen haben aus-schließlich die Arbeitgeber als Risikogemeinschaft zu tragen. SVG
www.dega.de, 3. Mai 2006
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